Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 180


180
Lyonel Feininger
Feel of Morning, 1952.
Aquarell und Tuschfederzeichnung
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Lyonel Feininger
1871 - 1956

Feel of Morning. 1952.
Aquarell und Tuschfederzeichnung.
Links unten signiert, rechts unten datiert sowie verso rechts unten betitelt. Hier links unten von fremder Hand nochmals betitelt und bezeichnet. Auf Bütten. 31,4 x 48,4 cm (12,3 x 19 in), blattgroß.
[MH].

• Beispielhaft für Lyonel Feiningers poetische Bildsprache.
• Geometrische Abstraktion in Feiningers typischem Duktus.
• Nach seiner Rückkehr in die USA reflektiert das Aquarell seine Rückbesinnung auf architektonische Motive.
• Eine freie, lyrische Auseinandersetzung mit Licht und Form prägt die New Yorker Aquarelle
.

Mit einer Fotoexpertise von Achim Moeller, New York, vom 26. April 2011. Das Werk ist im Archiv des Lyonel Feininger Project LLC, New York unter der Nummer 434-04-26-11 registriert.

PROVENIENZ: Aus dem Besitz von Julia Feininger.
Marlborough-Gerson Gallery, New York.
Peale Hause Galleries, Pennsylvania.
Galerie Neher, Essen, 1987.
Privatsammlung Rheinland.
Galerie Neher, Essen (seit 2011, Ketterer Kunst, München).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Sammlung Nordrhein-Westfalen (seit 2022, vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Lyonel Feininger 1871-1956. Drawings and Watercolors, Marlborough Fine Art London Ltd., Sept./Okt. 1968, Kat.-Nr. 50 (m. Abb. S. 36).

LITERATUR: Ketterer Kunst, München, 380. Auktion, 4.6.2011, Los 43 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.46 h +/- 20 Min.

Die letzten Schaffensjahre von Lyonel Feininger sind von Erinnerungen an seinen langen Aufenthalt in Deutschland gekennzeichnet. Die alten Motive tauchen wieder auf, oft in veränderter Form. Doch auch die Stadtlandschaft von New York, wo Feininger in seinen letzten Lebensjahren wohnt, wird in den Themenkreis des Künstlers aufgenommen und auf wundersame Weise eingebunden. Es gibt kaum ein Lebenswerk im Bereich der klassischen Moderne, das in sich so geschlossen ist, wie das von Lyonel Feininger. So scheint auch "Feel of Morning" gleichsam unbeortet, mehr dem feiningerschen Formenkanon verpflichtet denn einer topografischen Bestimmung. Der sensible Tuschfederstrich umreißt eine Häusersilhouette, zart und doch bestimmt, und sie bekommt durch eine weiche, fast romantische Aquarellierung eine Aura von verlockender Ferne und Distanz. Feininger gelingt es, real erlebte Welten in eine fast traumhafte Stimmung zu versetzen, in der die Frage nach Bezügen zum Hier und Jetzt zur Nebensache wird. Seine Impressionen kommen leise daher und doch besetzen sie alle Sinne, sowohl optisch als auch emotional. In seinen Landschaften, ob in der Weite am Meer oder in gedrängter thüringischer Dorfeinsamkeit, schwingt oft ein Hauch von Musikalität, eines "andante cantabile" mit, das den Betrachter allmählich gefangen nimmt. [MH].




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Feel of Morning"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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