274
Emil Schumacher
Tastobjekt 24/1957, 1957.
Mischtechnik mit Asphalt auf Weichfaserplatte
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
+
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Emil Schumacher
Tastobjekt 24/1957, 1957.
Mischtechnik mit Asphalt auf Weichfaserplatte
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
+

Emil Schumacher
1912 - 1999

Tastobjekt 24/1957. 1957.
Mischtechnik mit Asphalt auf Weichfaserplatte.
Verso signiert und datiert. Ca. 127 x 92 cm (50 x 36,2 in).
[AR].

• Frühes, großformatiges "Tastobjekt".
• Aus der für seine künstlerische Entwicklung so zentralen Werkgruppe der Materialbilder.
• Im selben Jahr entsteht das wichtige documenta-Bild "Für Berlin".
• Seit mehr als 35 Jahren Teil einer bedeutenden Berliner Privatsammlung
.

Die Arbeit ist mit der Inventarnummer "0/4.511" in dem von Dr. Ulrich Schumacher angelegten Archiv der Emil Schumacher Stiftung, Hagen, aufgeführt. Wir danken Herrn Rouven Lotz, Direktor des Emil Schumacher Museums, Hagen, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie Michael Haas, Berlin (verso auf der Rahmenrückwand m. dem Etikett).
Privatsammlung Berlin (1989 vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Erwin Sylvanus, Emil Schumacher, Recklinghausen 1959, S. 29 (hier als "Tastobjekt I, 1958, 128 : 90 cm", m. Abb. S. 54).

"Die Farbe als Stoff, als Materie, als etwas Tastbares begann mich zu interessieren. [..] Im Verfolg dieses Neuen kam ich auf direktem Weg zu meinen jetzigen Objekten. Diese Gebilde aus den verschiedensten leicht formbaren Materialien sind so sehr mit der Materie identisch, dass ihr Ausdruck sich spontan ergibt. Es ist kein Bild von etwas, sondern durch etwas. [..] Meine Objekte nenne ich Tastobjekte, da der Betrachter sie ihrer vollständigen Existenz nach abtasten kann, also psychisch und physisch."
Emil Schumacher, 1957, zit. nach: Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst, Emil Schumacher, Ausgabe 1, München 1988/1992, S. 15.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 16.52 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Schumacher "Tastobjekt 24/1957"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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