134
Peter Brüning
Ohne Titel, Um 1958/59.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
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134
Peter Brüning
Ohne Titel, Um 1958/59.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
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Peter Brüning
1929 - 1970

Ohne Titel. Um 1958/59.
Öl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen mit den Werkverzeichnisangaben und einem Richtungspfeil versehen. 96 x 128 cm (37,7 x 50,3 in). [KA].

• Bewegung, Impulsivität, Kraft: unverwechselbare Kennzeichen der Brüning'schen Malerei.
• Brüning gehört zu den richtungsweisenden Protagonisten des deutschen Informel.
• 1959, 1964 und 1968 Teilnahme an der documenta II, III und 4 in Kassel.
• Seit 35 Jahren in derselben Familiensammlung.
• Werke Peter Brünings sind u. a. in der Sammlung Ludwig, Aachen, im Osthaus Museum, Hagen, und in der Staatsgalerie Stuttgart vertreten
.

Wir danken Frau Dr. Marie-Luise Otten für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1990 erworben, Galerie Heimeshoff, Essen).
Seither in Familienbesitz.

LITERATUR: Marie-Luise Otten, Peter Brüning - Studien zu Entwicklung und Werk. Werkverzeichnis, Köln 1988, WVZ-Nr. 257 (m. SW-Abb., S. 356).

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.45 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Peter Brüning "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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