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Charline von Heyl
Spanish Fly, 2007.
Acryl und Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 120.000
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Charline von Heyl
Spanish Fly, 2007.
Acryl und Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 120.000
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Charline von Heyl
1960

Spanish Fly. 2007.
Acryl und Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 208 x 198 cm (81,8 x 77,9 in). [AW].

• "Spanish Fly" verknüpft Gift und Lust, Wissenschaft und Trash – Charline von Heyl nutzt provokante Doppeldeutigkeiten in ihrer Malerei.
• The New Yorker bezeichnet sie 2018 als "The most exciting American painter right now."
• 2018/19 ist "Spanish Fly" Teil der großen Retrospektive "Snake Eyes" u. a. in den Deichtorhallen Hamburg.
• Ihre Werke oszillieren zwischen Abstraktion und Figuration – rätselhaft, zeitlos und jenseits aller Kategorien.
• Arbeiten Charline von Heyls befinden sich u. a. in den Sammlungen der Tate Modern, London, des Musée d'Art Moderne de Paris, des Solomon R. Guggenheim Museums und des Museum of Modern Art, New York
.

PROVENIENZ: Galerie Gisela Capitain, Köln.
Privatsammlung Norddeutschland (2015 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Charline von Heyl. Snake Eyes, Deichtorhallen Hamburg, 22.6.-23.9.2018; Museum Dhondt-Dhaenens, Deurle, 14.10.2018-13.1.2019; Hirshhorn Museum and Sculpture Garden, Washington, D.C., 8.11.2018-27.1.2019 (m. Abb. S. 122).

"I'm just trying to keep the paintings ahead of language. Or better yet, ahead of sentences. Nothing is truly beyond language, obviously. I just want to get the viewer to move past defintions and on to something more personal and fragile, a place where thoughts and feelings meet, where looking feels like thinking."
Charline von Heyl in einem Gespräch mit Evelyn C. Hankins, The Eye Is Always Game: A Conversation with Charline von Heyl, in: Ausst.-Kat. Charline von Heyl. Snake Eyes, 2018.

"The most exciting American painter right now is the German Charline von Heyl." Mit diesem Urteil des New Yorker 2018 und ihrer großen Einzelausstellung in den Hamburger Deichtorhallen im selben Jahr etabliert sich Charline von Heyl als eine der gefragtesten Künstlerinnen der Gegenwart. Für ihre vielseitige und eigenwillige Malerei gefeiert, entzieht sie sich bewusst jeder Stilkategorie und schafft so zeitlose Rätsel auf Leinwand.
1960 in Mainz geboren, beginnt ihr künstlerischer Durchbruch in den 1980er Jahren zunächst in Hamburg, dann in Köln. Albert Oehlen, Sigmar Polke und Martin Kippenberger sind Teil ihres Umfeldes, doch distanziert sie sich Mitte der 1990er Jahre sowohl von deren Kunststil als auch von der dort vorherrschenden männlichen Sphäre. Sie emigriert in die USA und öffnet sich damit selbst die Tür zu einer profunden Auseinandersetzung mit der Kunstgeschichte und der Malerei als solches. Inzwischen abwechselnd in New York und Marfa, Texas, wirkend, entfalten sich ihre monumentalen Abstraktionen zu vibrierenden Energien, die dem Betrachter einen poppigen Dialog aus Form, Farbe und Erinnerung eröffnen. Ihre Malerei verweigert sich jeglicher Kategorisierung – weder abstrakt noch gegenständlich, und selbst die Unterscheidung dieser Pole ist irrelevant. Ihre Bilder erzählen keine Geschichten, haben keinen fassbaren Inhalt und widerstehen bewusst jeder Deutung. Die permanente Suche ist als die Essenz ihrer Malerei zu verstehen.
In diesem Sinne ist auch ihre Herangehensweise zu betrachten: Sie malt oft gleichzeitig an mehreren Bildern, beginnt ohne feste Absicht und lässt sich von Farbe und Geste leiten. Der Zufall wird zum Mitgestalter, während sie ihre Arbeiten weiterentwickelt oder verwirft. Ihre meist zwei mal zwei Meter großen Bilder entstehen prozesshaft aus sich selbst heraus – geprägt von Sehen, Lesen und gelebter Erfahrung. Ein Beispiel hierfür ist die vorliegende rhythmische Schwarz-Weiß-Komposition von 2007, die Assoziationen weckt, ohne sie vorzugeben: Das zackige Muster im Vordergrund erinnert an Flügel – doch es kann mehr sein: Ein Verweis auf ein Insekt oder die "Spanish Fly", jenes berüchtigte aphrodisierende Gift der Antike, das hier optisch mitschwingt. Im Titel spielt die Künstlerin bewusst mit der doppelbödigen Symbolik des Begriffs – zwischen hochgiftigem Naturstoff und mythisch anrüchigem Potenzmittel, zwischen wissenschaftlicher Faktizität und schlüpfriger Popkultur. Von Heyl nutzt diese Ambivalenz, um die Spannung zwischen intellektueller Strenge und provokanter Sinnlichkeit in ihrer Malerei zu verdichten, ohne sie je aufzulösen. So erzählt auch dieses Bild mit seinem komplexen Titel keine schillernde Geschichte, es entwickelt seine eigene rätselhafte Logik und entzieht sich dabei jeglicher Kategorisierung. Charline von Heyl zaubert mit dieser Arbeit ein visuelles Universum herbei, das ebenso weitreichend wie unvorhersehbar ist und unser Auge nicht mehr loslässt. [AW]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Charline von Heyl "Spanish Fly"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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