353
Erich Heckel
Tänzerinnen, 1922.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 1.800
Erich Heckel
Tänzerinnen. Orig.-Lithographie. Signiert und datiert. 1922. Auf chamoisfarbenem Bütten mit Wasserzeichen "Bergisch-Gladbach". 49,6 : 38,3 cm. Papierformat 62 : 51,5 cm.
Dynamische Tanzszene mit einem Einblick in die Welt der Varietés der frühen 1920er Jahre.
Dritter Zustand (von 3) mit dem deutlich hervorgehobenem Schriftzug über dem Vorhang. - In etwa 50 graphischen Arbeiten hat sich Heckel während seiner Schaffensperiode immer wieder dem Thema Tanz, Varieté und Zirkus gewidmet. Die radikal vereinfachte Formsprache spiegelt die unkonventionelle und sinnfrohe Welt in den Theatern und Varietés der Zeit wieder.
- ZUSTAND: Stark gebräunt durch Passepartout-Ausschnitt, leichte Knickspuren am unteren Rand, Ecken gebräunt, verso mit 2 Montierungsresten (leicht durchschlagend).
LITERATUR: Dube L 270 III (von III).
Dynamic dance scene offering a glimpse into the world of variety shows in the early 1920s. Orig. lithograph. Signed and dated. On chamois-colored laid paper with the watermark "Bergisch-Gladbach". 49.6 : 38.3 cm. Paper size 62 : 51.5 cm. - Heavily browned due to matting, slight creases along the lower edge, leaf corners browned, 2 mounting remnants on the reverse (slightly shining through).
Tänzerinnen. Orig.-Lithographie. Signiert und datiert. 1922. Auf chamoisfarbenem Bütten mit Wasserzeichen "Bergisch-Gladbach". 49,6 : 38,3 cm. Papierformat 62 : 51,5 cm.
Dynamische Tanzszene mit einem Einblick in die Welt der Varietés der frühen 1920er Jahre.
Dritter Zustand (von 3) mit dem deutlich hervorgehobenem Schriftzug über dem Vorhang. - In etwa 50 graphischen Arbeiten hat sich Heckel während seiner Schaffensperiode immer wieder dem Thema Tanz, Varieté und Zirkus gewidmet. Die radikal vereinfachte Formsprache spiegelt die unkonventionelle und sinnfrohe Welt in den Theatern und Varietés der Zeit wieder.
- ZUSTAND: Stark gebräunt durch Passepartout-Ausschnitt, leichte Knickspuren am unteren Rand, Ecken gebräunt, verso mit 2 Montierungsresten (leicht durchschlagend).
LITERATUR: Dube L 270 III (von III).
Dynamic dance scene offering a glimpse into the world of variety shows in the early 1920s. Orig. lithograph. Signed and dated. On chamois-colored laid paper with the watermark "Bergisch-Gladbach". 49.6 : 38.3 cm. Paper size 62 : 51.5 cm. - Heavily browned due to matting, slight creases along the lower edge, leaf corners browned, 2 mounting remnants on the reverse (slightly shining through).
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Tänzerinnen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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