Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 254


254
Adolf Luther
Spiegelobjekt, 1968.
36 Konkavspiegel auf Plexiglasplatte, montiert ...
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
+
Adolf Luther
1912 - 1990

Spiegelobjekt. 1968.
36 Konkavspiegel auf Plexiglasplatte, montiert in Plexiglaskasten.
Verso signiert und datiert. 110 x 110 x 8 cm (43,3 x 43,3 x 3,1 in).


• Einer der bedeutendsten Künstler der "ZERO"-Bewegung.
• Von der Farbfläche zum Lichtobjekt: Während Luther in den frühen 1950er Jahren noch verstärkt mit unterschiedlichen Malstilen experimentiert, entwickelt er Ende der 1950er Jahre seine sogenannten "Licht + Materie"-Arbeiten und erprobt kontinuierlich neue Materialien.
• Ab Anfang der 1960er Jahre werden Spiegel und Glas für Luther zu den wichtigsten Arbeitsmaterialien, mit dem Ziel, Energie in Form von Licht bildhaft darzustellen.
• Trotz der streng seriellen Anordnung identischer Elemente entsteht ein energiegeladenes Wechselspiel zwischen Raum und Licht, zwischen Reflexion und Spiegelung
.

PROVENIENZ: Galerie Reckermann, Köln.
Privatsammlung Süddeutschland (1970 vom Vorgenannten erworben, verso mit dem Galeriestempel).
Seitdem in Familienbesitz.

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.25 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Adolf Luther "Spiegelobjekt"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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