419
Pablo Picasso
Le vieux roi, 1959.
Lithografie
Schätzpreis: € 1.000
Pablo Picasso
Le vieux roi. 1959. Orig.-Lithographie. Mit Stempelsignatur in Rot. Im Stein datiert "6.1.59." 1959. Auf Velin d'Arches (mit Wasserzeichen sowie Wasserzeichen "Mourlot"). 64,8 : 49,6 cm. Papiergröße 66,5 : 51 cm.
Ausgeführt für die Zeitung Le Patriote, Nizza.
1 von 1000 Exemplaren.
- ZUSTAND: Gleichmäßig schwach stockfl., verso an 4 Ecken unter Passepartout montiert.
LITERATUR: Bloch 869. - Mourlot 317.
Produced for the newspaper vLe Patrioteb in Nice. 1 of 1000 copies. Orig. lithograph. With stamped signature in red. Dated in the stone "6.1.59." 1959. On Arches wove paper (with watermark and "Mourlot" watermark). 64.8 : 49.6 cm. Paper size 66.5 : 51 cm. - Uniformly lightly foxed, mounted on the reverse at all four corners under a passe-partout.
Le vieux roi. 1959. Orig.-Lithographie. Mit Stempelsignatur in Rot. Im Stein datiert "6.1.59." 1959. Auf Velin d'Arches (mit Wasserzeichen sowie Wasserzeichen "Mourlot"). 64,8 : 49,6 cm. Papiergröße 66,5 : 51 cm.
Ausgeführt für die Zeitung Le Patriote, Nizza.
1 von 1000 Exemplaren.
- ZUSTAND: Gleichmäßig schwach stockfl., verso an 4 Ecken unter Passepartout montiert.
LITERATUR: Bloch 869. - Mourlot 317.
Produced for the newspaper vLe Patrioteb in Nice. 1 of 1000 copies. Orig. lithograph. With stamped signature in red. Dated in the stone "6.1.59." 1959. On Arches wove paper (with watermark and "Mourlot" watermark). 64.8 : 49.6 cm. Paper size 66.5 : 51 cm. - Uniformly lightly foxed, mounted on the reverse at all four corners under a passe-partout.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Pablo Picasso "Le vieux roi"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
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Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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