225
Karl Schmidt-Rottluff
Kaktus, Muschel und Schale, Ca. 1953.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Karl Schmidt-Rottluff
1884 - 1976
Kaktus, Muschel und Schale. Ca. 1953.
Öl auf Leinwand.
Links oben signiert. Verso auf dem Keilrahmen erneut signiert. 65 x 73 cm (25,5 x 28,7 in).
[AR].
• Bestechende Klarheit der Form und Strahlkraft der Farbe.
• Das Stillleben nimmt eine zentrale Rolle im Schaffen von Schmidt-Rottluff ein.
• Vermehrt widmet er sich in den 1950er Jahren seinem direkten Umfeld und dem "stillen Leben der Dinge", wie er es selbst einmal formuliert.
• Bereits 1973 erworben, seitdem in Familienbesitz.
Das Werk ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, dokumentiert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Kanada (1973 erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.46 h +/- 20 Min.
1884 - 1976
Kaktus, Muschel und Schale. Ca. 1953.
Öl auf Leinwand.
Links oben signiert. Verso auf dem Keilrahmen erneut signiert. 65 x 73 cm (25,5 x 28,7 in).
[AR].
• Bestechende Klarheit der Form und Strahlkraft der Farbe.
• Das Stillleben nimmt eine zentrale Rolle im Schaffen von Schmidt-Rottluff ein.
• Vermehrt widmet er sich in den 1950er Jahren seinem direkten Umfeld und dem "stillen Leben der Dinge", wie er es selbst einmal formuliert.
• Bereits 1973 erworben, seitdem in Familienbesitz.
Das Werk ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, dokumentiert.
PROVENIENZ: Privatsammlung Kanada (1973 erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.46 h +/- 20 Min.
225
Karl Schmidt-Rottluff
Kaktus, Muschel und Schale, Ca. 1953.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Kaktus, Muschel und Schale"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 225

