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Arnulf Rainer
Übermalte Übermalung, 1956/1958.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
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Arnulf Rainer
Übermalte Übermalung, 1956/1958.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
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Arnulf Rainer
1929 - 2025

Übermalte Übermalung. 1956/1958.
Öl auf Leinwand.
Verso signiert und datiert "56/58 ->", hier mit der gestrichenen Signatur und Datierung "56", sowie der handschriftlichen Bezeichnung "Übermalte Übermalung". 84 x 84 cm (33 x 33 in).
Im originalen Künstlerrahmen. [EH].

• Aus der frühen Werkgruppe der "Reduktionen".
• Konsequente Fortschreibung des künstlerischen Prinzips: Arnulf Rainer übermalt seine eigene Übermalung.
• Seit 50 Jahren in derselben Privatsammlung.
Arnulf Rainer gilt als Begründer der österreichischen Nachkriegskunst, seine Übermalungen sind heute Teil zahlreicher bedeutender Sammlungen, wie u. a. der Tate Collection, London
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (seit 1976).

AUSSTELLUNG: Galerie Krinzinger; Innsbruck 1976.

"Ich wollte das ausgebreitete Dunkel, das fast verschlossene schwarze Bild. Entexpressionierung, permanente Verhüllung, kontemplative Ruhe sind die Prinzipien meiner Arbeit zwischen 1953 und 1965."
Arnulf Rainer, 1978.

Aufrufzeit: ca. 17.10 h +/- 20 Min.

Auf der Suche nach einer Antwort auf die allgemeine Frage, welchen Weg die Malerei in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts überhaupt noch gehen könne, hält Rainer zunächst für sich fest, dass es notwendig ist, im Sinne der Surrealisten ins Unbewusste einzutauchen. Dann müsse, um dem Neuanfang eine Chance zu geben, ein Auflösungszustand eingeleitet werden, der – wie Rainer es formuliert – in einer "Tabula rasa" endet, den "Auflösungen". Diese aufgelösten, atomisierten Formen geben ihm sodann die Möglichkeit, wieder neu zu beginnen, wieder zugedeckt und ausgelöscht zu werden. Diese Läuterung des Bildgegenstands durch das Eingreifen des Künstlers wird zu seinem Thema. Ab Mitte der 1950er Jahre entstehen neben "Proportionen" und "Blindzeichnungen" Rainers erste schwarze Bilder wie unser Werk, das er ebenso wie viele seiner Gemälde immer wieder überarbeitet: "Ich wollte das ausgebreitete Dunkel, das fast verschlossene schwarze Bild. Entexpressionierung, permanente Verhüllung, kontemplative Ruhe sind die Prinzipien meiner Arbeiten zwischen 1953 und 1965", so der Künstler. Sein Atelier hat Arnulf Rainer zwischen 1953 und 1959 in der leer geräumten, verlassenen Villa seiner Eltern in Niederösterreich. Hier entstehen die "Reduktionen": "eine Werkgruppe aus strengen monochromen Schwarzbildern mit linear-geometrisch abgegrenztem Weißrest, die als Vorstufe zu den Übermalungen angesehen werden." (www.arnulf-rainer-museum.at)
Arnulf Rainer überdeckt das ursprüngliche Gemälde in vielen Schritten, die sich über mehrere Jahre erstrecken können. "Antrieb war das dauernde Ungenügen mit der jeweiligen Schwarzform, mit der Unvollkommenheit des bis dahin erarbeiteten Flächenkomplexes. Manchmal packte mich Verzweiflung, ich fürchtete die Bildaussage völlig zu verlieren. [...] Stehe ich an einem solchen Punkt, lege ich die ganze Serie für einige Wochen beiseite. Danach durchschaue ich die Schwächen leichter, korrigiere ich dezidierter, sehe sogar sehr klar." (A. Rainer, Reste. Zugemalte Übermalungen 1953-1978, Stuttgart 1978, S. 3) Dabei ist es ihm wichtig, die Bildaussage nicht aus dem Blick zu verlieren. Übermalungen, wie unsere, die nur einen minimalen Randbereich frei lassen, sind also nicht Ergebnis einer gestisch-spontanen Malerei, sondern das Resultat eines langen, sorgfältig abgewägten Prozesses. Am Ende steht für Arnulf Rainer: "Ideal für mich ist das ganz dunkle Bild, voll von einem überwältigenden Schweigen." (Rainer 1978, a. a. O.) [EH]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Arnulf Rainer "Übermalte Übermalung"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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