108
Keith Haring
Totem, 1988/89.
Wand-Relief. Betonguss
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
+
108
Keith Haring
Totem, 1988/89.
Wand-Relief. Betonguss
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
+

Keith Haring
1958 - 1990

Totem. 1988/89.
Wand-Relief. Betonguss.
Signatur und Nummerierung auf einer Plakette. Exemplar PP 1/1 neben der Auflage von 25 Exemplaren. 180 x 56 x 5 cm (70,8 x 22 x 1,9 in). [EH].

• Die Bildsprache von Keith Haring ist zum Inbegriff der Pop-Art geworden.
• "Totem" ist einer der bedeutendsten Werkkomplexe des Künstlers.
• Haring sieht seine Kunst als kraftvolles Mittel der Kommunikation und des sozialen Wandels.
• Im Entstehungsjahr nimmt Haring an der Gruppenausstellung "Committed to Print" im Museum of Modern Art, New York, teil.
• Heute befinden sich seine Werke in bedeutenden Museumssammlungen, darunter das Museum of Modern Art in New York, das Stedelijk Museum in Amsterdam, die Albertina in Wien oder die Nakamura Keith Haring Collection in Japan
.

PROVENIENZ: Schellmann Art Archiv.

Keith Haring, zit. nach: Daniel Drenger, Art and Life: An Interview with Keith Haring, in: Columbia Art Review, 1988, S. 49.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.10 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Keith Haring "Totem"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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