230
Imi Knoebel
Farben und Z 20, 2003.
Acryl auf Kunststoffolie. Unikat
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Farben und Z 20. 2003.
Acryl auf Kunststoffolie. Unikat.
Verso signiert, datiert und bezeichnet "8". Auf der Rahmenrückwand mit Richtungspfeilen. 103,4 x 74,4 cm (40,7 x 29,2 in).
[AR].
• Unikat mit vibrierendem Farbspiel und energischem Pinselduktus.
• Aus einer 2003 entstandenen Werkserie, die stilistisch an seine gestischen Arbeiten der 1980er Jahre anzuknüpfen scheint.
• Im rasanten Wechselspiel der leuchtenden Acrylfarben gelingt ihm hier eine neue, ungemein lebendige Intensität.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Sammlung Belgien.
AUSSTELLUNG: Imi Knoebel im FARB, Forum Altes Rathaus Borken, 26.9.2020-11.1.2021 (verlängert bis März 2021).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.53 h +/- 20 Min.
Acryl auf Kunststoffolie. Unikat.
Verso signiert, datiert und bezeichnet "8". Auf der Rahmenrückwand mit Richtungspfeilen. 103,4 x 74,4 cm (40,7 x 29,2 in).
[AR].
• Unikat mit vibrierendem Farbspiel und energischem Pinselduktus.
• Aus einer 2003 entstandenen Werkserie, die stilistisch an seine gestischen Arbeiten der 1980er Jahre anzuknüpfen scheint.
• Im rasanten Wechselspiel der leuchtenden Acrylfarben gelingt ihm hier eine neue, ungemein lebendige Intensität.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Sammlung Belgien.
AUSSTELLUNG: Imi Knoebel im FARB, Forum Altes Rathaus Borken, 26.9.2020-11.1.2021 (verlängert bis März 2021).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.53 h +/- 20 Min.
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Imi Knoebel
Farben und Z 20, 2003.
Acryl auf Kunststoffolie. Unikat
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Imi Knoebel "Farben und Z 20"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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