Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 152


152
Karl Hofer
Zeitungslesende junge Frau, 1953.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Zeitungslesende junge Frau. 1953.
Öl auf Leinwand.
Unten links monogrammiert und datiert. Verso auf der Leinwand bezeichnet "Hamburg". 100,2 x 65,1 cm (39,4 x 25,6 in). [AW].

• Hofers einzigartig entrückte Frauenbildnisse gehören zu den eindringlichsten Schöpfungen des Künstlers.
• Bereits zu Lebzeiten des Künstlers 1953 ausgestellt.
• Von fein abgestimmtem Kolorit im typisch reduzierten Stil Karl Hofers.
• Einst Bestandteil der Sammlung des "Monuments Man" und Direktor des Wiesbadener Central Collecting Points Walter Farmer (1911–1997).
• Seit 50 Jahren Teil derselben Privatsammlung
.

PROVENIENZ: Sammlung Walter Farmer und Renate Hobkirk, Cincinnati (1953/54 vom Künstler erworben).
Sammlung Renate Hobkirk, Spanien/Deutschland (1960er Jahre).
Privatsammlung Kanada (1975 vom Vorgenannten).

AUSSTELLUNG: Karl Hofer anlässlich seines 75. Geburtstages, Hochschule für bildende Künste, Berlin, 12.9.-15.10.1953, Kat.-Nr. 180 ("Lesendes Mädchen", verso auf dem Keilrahmen mit dem Ausstellungsetikett).
Modern Art in Revolution 1900-1956, Cincinnati Art Museum, Ohio, 19.5.-17.6.1956 (verso auf dem Keilrahmen mit dem Ausstellungsetikett).

LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 3, Köln 2007, WVZ-Nr. 2579 (m. SW-Abb.).
- -
Kunsthaus Lempertz, Köln, 549. Auktion, 5.12.1975, Los 327 (m. SW-Abb. Taf. 9).
The Annual Art Sales Index, 1975/76, S. 372.

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.09 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Zeitungslesende junge Frau"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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