Auktion: 547 / Modern Art Day Sale am 09.12.2023 in München Lot 418


418
Erich Heckel
Akrobatinnen, 1911.
Radierung
Schätzpreis: € 5.000 - 7.000
+
Akrobatinnen. 1911.
Radierung.
Signiert und nachträglich datiert. Am unteren Rand links von Sidi Heckel betitelt und erneut datiert. Eines von 6 bekannten Exemplaren. Auf festem Velin. 16,5 x 14 cm (6,4 x 5,5 in). Papier: 31,5 x 29 cm (12,4 x 11,4 in).
[KT].

• Erstmals auf dem Auktionsmarkt angebotener Zustand mit lebhafter Flächenätzung (Quelle: artprice.com).
• Von 7 registrierten Abzügen des Motivs befinden sich 4 in Museen und einer im Nachlass.
• Entstanden nach dem Umzug in die Metropole Berlin 1911, wo sich Heckel einem neuen Motivrepertoire der Cabarets, Varieté und Tanz zuwendet.
• Als Mitglied der "Brücke" verhilft Heckel der Druckgrafik zu neuer, einzigartiger Bedeutung für den Expressionismus
.

Das Werk ist im Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen am Bodensee, verzeichnet. Wir danken Frau Renate Ebner und Herrn Hans Geissler für die freundliche Unterstützung.

PROVENIENZ: Aus dem Nachlass des Künstlers.
Privatsammlung Süddeutschland.

LITERATUR: Renate Ebner/Andreas Gabelmann/Hans Geissler, Erich Heckel. Werkverzeichnis der Druckgraphik, hrsg. von der Erich-Heckel-Stiftung, München 2021, Bd. 1: 1903-1913, Nr. 517 R II.
Annemarie und Wolf-Dieter Dube, Erich Heckel. Das graphische Werk, Bd. II: Radierungen, Lithographien, New York 1965, Nr. 94 II (von II).

Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 17.55 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Akrobatinnen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.