546
Conrad Felixmüller
Londa („der schöne Schmuck“), 1924.
Aquarell
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
Londa („der schöne Schmuck“). 1924.
Aquarell.
Links unten signiert und datiert. Verso signiert und bezeichnet. Auf Velin. 57 x 39 cm (22,4 x 15,3 in), blattgroß.
• Großformatiges Aquarell von leuchtender, fluoreszierender Farbigkeit.
• Die Bildkomposition ist noch geprägt von seinem expressionistisch-kubistischen Stil, den er Mitte der 1920er Jahre aufgibt zugunsten eines eleganten Realismus.
• Das Porträt gehört zu den wichtigsten Sujets im Schaffen Felixmüllers.
• Jahrzehnte im Besitz der Familie Feldmann – erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
PROVENIENZ: Sammlung Rudolf Feldmann (direkt vom Künstler, seitdem in Familienbesitz).
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld.
AUSSTELLUNG: Peter August Böckstiegel und Conrad Felixmüller. Eine Künstlerfreundschaft, Galerie Ostendorff, Münster, 28.3.-22.4.2014, S. 44.
Conrad Felixmüller. Kunst ist eine historische Angelegenheit, Museum Haus Opherdicke, Kreis Unna, 25.9.2016-26.2.2017, S. 24 (m. Abb.) u. S. 125.
Hermann Stenner und seine Zeit, Kunstforum Hermann Stenner, Bielefeld, 20.1.-18.8.2019, Kat.-Nr. 54
Familienbande. Conrad Felixmüller – in Arrode, Museum Peter August Böckstiegel, Werther, 9.4.-27.6.2021, S. 19.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 17.20 h +/- 20 Min.
Aquarell.
Links unten signiert und datiert. Verso signiert und bezeichnet. Auf Velin. 57 x 39 cm (22,4 x 15,3 in), blattgroß.
• Großformatiges Aquarell von leuchtender, fluoreszierender Farbigkeit.
• Die Bildkomposition ist noch geprägt von seinem expressionistisch-kubistischen Stil, den er Mitte der 1920er Jahre aufgibt zugunsten eines eleganten Realismus.
• Das Porträt gehört zu den wichtigsten Sujets im Schaffen Felixmüllers.
• Jahrzehnte im Besitz der Familie Feldmann – erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
PROVENIENZ: Sammlung Rudolf Feldmann (direkt vom Künstler, seitdem in Familienbesitz).
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld.
AUSSTELLUNG: Peter August Böckstiegel und Conrad Felixmüller. Eine Künstlerfreundschaft, Galerie Ostendorff, Münster, 28.3.-22.4.2014, S. 44.
Conrad Felixmüller. Kunst ist eine historische Angelegenheit, Museum Haus Opherdicke, Kreis Unna, 25.9.2016-26.2.2017, S. 24 (m. Abb.) u. S. 125.
Hermann Stenner und seine Zeit, Kunstforum Hermann Stenner, Bielefeld, 20.1.-18.8.2019, Kat.-Nr. 54
Familienbande. Conrad Felixmüller – in Arrode, Museum Peter August Böckstiegel, Werther, 9.4.-27.6.2021, S. 19.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 17.20 h +/- 20 Min.
Rudolf Feldmann ist ein Bielefelder Gold- und Silberschmied, der im dortigen Kulturleben gut vernetzt ist. 1924 lernt er Conrad Felixmüller kennen, den Schwager von Böckstiegel Felixmüller. In der gleichen Zeit intensiviert sich auch der Kontakt von Feldmann und Felixmüller. Beide Künstler bestellen bei ihm Schmuck und Tafelsilber im Tausch mit Druckgrafik und Aquarellen. Das Aquarell von Londa ist auf den 12. Mai 1924 datiert. Es zeigt die Frau Conrad Felixmüllers mit Schmuckkreationen von Rudolf Feldmann. Bis zum Ende des Monats hat das Aquarell bereits seinen neuen Besitzer Rudolf Feldmann erreicht. Felixmüller schreibt in einem Brief vom 31. Mai 1924: "Sehr geehrter Herr Feldmann, ich danke Ihnen mit meiner Frau herzlichst für Ihren freundlichen Brief - ich freue mich ausserordentlich dass Ihnen meine Aquarelle Freude machen u. Sie Ihren Schmuck wiedererkannt haben. [..]" (zit. nach: David Riedel (Hrsg.), Conrad Felixmüller an Rudolf Feldmann: Briefe an einen Kunstfreund (1924–1958), Peter August Böckstiegel Stiftung, Werther 2021, S. 100). Es folgen im Herbst 1926 und im Frühjahr 1927 jeweils ein Porträt von Herrn Feldmann und seiner Frau in Felixmüllers neu entwickeltem Stil eines eleganten Realismus. [SM]
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Conrad Felixmüller
Londa („der schöne Schmuck“), 1924.
Aquarell
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Conrad Felixmüller "Londa („der schöne Schmuck“)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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