Auktion: 552 / Sammlung Bunte am 09.12.2023 in München Lot 543


543
Conrad Felixmüller
Bildnis Rudolf Feldmann, 1926.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Bildnis Rudolf Feldmann. 1926.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert, datiert und bezeichnet. Verso nochmals signiert und datiert. 70,5 x 90 cm (27,7 x 35,4 in).
[SM].
• Rudolf Feldmann ist Silber- und Goldschmied in Bielefeld, enge Freundschaften verbinden ihn und seine Familie mit Böckstiegel und Felixmüller.
• In der Tradition des Porträts als Repräsentationsmittel zeigt sich der Dargestellte mit Preziosen seines eigenen Schaffens und es wird uns ein Blick in seine Werkstatt gewährt.
• Jahrzehnte im Besitz der Familie Feldmann – erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten
.

PROVENIENZ: Sammlung Rudolf Feldmann (direkt vom Künstler).
Seither in Familienbesitz.
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld.

AUSSTELLUNG: Aus Bielefelder Privatbesitz. Malerei und Grafik 1900-1945", 1979 Kunsthalle Bielefeld, Kat.-Nr. 7 (o.Abb.);
Peter August Böckstiegel und Conrad Felixmüller. Eine Künstlerfreundschaft, Galerie Ostendorff, Münster, 28.3.-22.4.2014, S. 56.
Conrad Felixmüller. Kunst ist eine historische Angelegenheit, Museum Haus Opherdicke, Kreis Unna, 25.9.2016-26.2.2017, S. 24, Abb. S. 25, S. 152.
Hermann Stenner und seine Zeit, Kunstforum Hermann Stenner, Bielefeld, 20.1.-18.8.2019, Kat.-Nr. 55
Familienbande. Conrad Felixmüller – in Arrode, Museum Peter August Böckstiegel, Werther, 9.4.-27.6.2021, S. 24.

LITERATUR: Heinz Spielmann, Conrad Felixmüller. Monographie und Werkverzeichnis der Gemälde, Köln 1996, Kat.-Nr. 374.

Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 17.15 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Conrad Felixmüller "Bildnis Rudolf Feldmann"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.