Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 371


371
Roy Lichtenstein
Sweet Dreams Baby!, 1965.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
+
Sweet Dreams Baby!. 1965.
Farbserigrafie.
Signiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 200 Exemplaren. Auf festem Velin. 90,7 x 64,9 cm (35,7 x 25,5 in). Papier: 95,6 x 69,7 cm (37,6 x 27,4 in).
Aus dem Portfolio "11 Pop Artists", Vol. III. Gedruckt bei Knickerbocker Machine and Foundry, Inc., New York. Herausgegeben von Original Editions, New York. [EH].

• Eines der frühesten Zeugnisse des für Lichtenstein so charakteristischen, die Bildprache von Comic-Heften imitierenden Stils.
• Zu den drei Bänden des Portfolios "11 Pop Artists" tragen US-amerikanische und britische Künstler, darunter Roy Lichtenstein, Andy Warhol und Jim Dine, 1965 je drei druckgrafische Arbeiten bei.
• Die Arbeiten der Portfolios werden im Rahmen der Ausstellung "Pop and Op" zwischen 1965 und 1967 auf verschiedenen Stationen in den USA gezeigt
.

LITERATUR: Mary Lee Corlett, The prints of Roy Lichtenstein. A catalogue raisonné 1948-1997, New York 1994, WVZ-Nr. 39 (m. Abb.).
Leo Castelli, zit. nach: Kunstforum international Bd.137, 1997, H.-N. Jocks sprach mit dem Kunsthändler, Entdecker der Pop-Art und König der Kunstwelt Leo Castelli, S. 663ff.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.19 h +/- 20 Min.

Bis zu Beginn der 1960er Jahre arbeitet Roy Lichtenstein in einem expressiven, stark abstrahierenden Stil. Erst im Jahr 1961 findet der Künstler mit dem wegweisenden Gemälde "Look Mickey" zu den Ausdruckswerten, die für sein weiteres künstlerisches Schaffen eine so zentrale Rolle spielen. Die Reduzierung in der Farbgebung, die prägnante Konturierung und die Rasterung der Fläche sind einige der besonderen Merkmale, die hier ihren richtungsgebenden Einsatz finden. Als weiteres Charakteristikum fällt in diesem Gemälde die Verwendung einer Sprechblase auf, die Lichtensteins klare Orientierung an den Stilelementen von Comics deutlich macht.
Bei der hier angebotenen Serigrafie handelt es sich um eine der frühen druckgrafischen Arbeiten mit dem für Lichtenstein charakteristischen Ausdrucksrepertoire. Anlässlich der groß angelegten Ausstellung "Pop and Op" werden elf bekannte US-amerikanische und britische Künstler – unter ihnen Lichtenstein, Andy Warhol, Mel Ramos und John Wesley – beauftragt, je drei druckgrafische Arbeiten zu dem dreibändigen Portfolio "11 Pop Artists" beizusteuern. Die entstandenen Arbeiten touren in der Folge gemeinsam mit ausgewählten Op-Art-Prints über mehrere Stationen durch die Vereinigten Staaten.
Die aus Band III des Portfolios stammende Serigrafie "Sweet Dreams Baby!" überzeugt durch ihre kraftvolle Prägnanz. Neben der Verwendung der strukturierenden Benday Dots in den Bereichen des Gesichts und der Faust sind es vor allem die Bewegungslinien und der dazugehörige lautmalerische Schriftzug "Pow!", die die starke Dynamik und Aussagekraft des Motivs vermitteln. Die markante Arbeit zeigt den unverkennbaren Stil des weltberühmten Künstlers, und dies vor allem auf motivischer Ebene in einer verdichteten und besonders eindrücklichen Form.




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Roy Lichtenstein "Sweet Dreams Baby!"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.