Auktion: 547 / Modern Art Day Sale am 09.12.2023 in München Lot 473


473
Karl Schmidt-Rottluff
Mit den schwarzen Tulpen, 1967.
Aquarell und Tusche
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Mit den schwarzen Tulpen. 1967.
Aquarell und Tusche.
Rechts unten in der Darstellung signiert sowie am Unterrand mit der Werknummer "6734" bezeichnet. Verso betitelt und bezeichnet "69/37". Auf chamoisfarbenem Velin. 70 x 49,5 cm (27,5 x 19,4 in), blattgroß. [JS].

• Souverän durchkomponiertes, sommerliches Stillleben.
• Faszinierendes Beispiel für Schmidt-Rottluffs meisterliche Kompositionsweise aus Umriss und farbiger Form.
• Bedeutende Provenienz: ehemals Teil der Sammlung Bahlsen, Hannover.
• Die Technik des Aquarells ist in Schmidt-Rottluffs Schaffen von zentraler Bedeutung: Lückenlos von den Jahren der "Brücke" bis in seine letzte Schaffensphase der 1970er Jahre dominiert das Aquarell sein Œuvre
.

Das Aquarell ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, dokumentiert.

PROVENIENZ: Sammlung H. Bahlsens Keksfabrik KG, Hannover.
Nachlass Andrea v. Nordeck, geb. Bahlsen, Hannover (geerbt vom Vorgenannten).
Delta Kunsthandels- u. Verwaltungs GmbH & Co. KG (Nachlass der Vorgenannten, bis 2019, Kastern, 16.3.2019, Los 88).
Privatsammlung Norddeutschland (seit 2019).

LITERATUR: Kastern Kunstauktionen, Auktion 16.3.2019, S. 33, Los 88 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 19.10 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Mit den schwarzen Tulpen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.