Auktion: 563 / Modern Art Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 252


252
Lyonel Feininger
Vorüberziehende Schauer, 1923.
Aquarell über Tuschfederzeichnung
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Vorüberziehende Schauer. 1923.
Aquarell über Tuschfederzeichnung.
Links unten signiert, rechts unten datiert "19. April 1923" sowie mittig betitelt. Auf Japanpapier. 25,4 x 34,3 cm (10 x 13,5 in), Blattgröße.
[AR].

• Ungemein fein nuanciertes, dramatisches Seestück aus Feiningers früher Bauhaus-Zeit.
• Im wegweisend prismatisch-kubistischen Stil des Künstlers.
• Die Strände der Ostsee werden zu Beginn der 1920er Jahre zum Hauptmotiv seiner Meerlandschaften.
• Früh ausgestellt in der Einzelausstellung in der Nationalgalerie Berlin.
• Seit mehr als 60 Jahren in Familienbesitz
.

Achim Moeller, Direktor des Lyonel Feininger Project LLC, New York – Berlin, hat die Echtheit dieses Werkes, das im Archiv des Lyonel Feininger Project unter der Nummer 1932-07-31-24 registriert ist, bestätigt. Ein Zertifikat liegt der Arbeit bei.

PROVENIENZ: Julia Feininger, Dessau/Berlin/New York (Geschenk des Künstlers).
Andreas Feininger, New York (als Geschenk vom Vorgenannten erhalten, bis 1962: Stuttgarter Kunstkabinett).
Privatsammlung Süddeutschland.
Seither in Familienbesitz.

AUSSTELLUNG: Lyonel Feininger, Ausstellung zum 60. Geburtstag, Nationalgalerie Berlin, 19.9.1931-31.1.1932, Kat.-Nr. 68, S. 26.
Lyonel Feininger, Kestner-Gesellschaft Hannover, 28.1.-6.3.1932, Kat.-Nr. 73.

LITERATUR: Willi Wolfradt, Lyonel Feininger, Junge Kunst, Band 47, Leipzig 1924, Abb. 30.
Stuttgarter Kunstkabinett Roman Norbert Ketterer, Stuttgart, 3./4.5.1962, 37. Auktion, Los 101 (m. Abb. Tafel 181, verso auf der Rahmenrückwand m. Etikett).

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.29 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Vorüberziehende Schauer"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.