Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 205


205
Gerhard Richter
15. Nov. 1996 (Teil des verworfenen Abstrakten Bildes 802-4), 1996.
Öl auf Leinwand, fest auf Unterlagekarton aufge...
Nachverkaufspreis: € 60.000
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15. Nov. 1996 (Teil des verworfenen Abstrakten Bildes 802-4). 1996.
Öl auf Leinwand, fest auf Unterlagekarton aufgelegt.
Links unten auf dem Unterlagekarton signiert und datiert. Rechts unten monogrammiert. Verso bezeichnet "8". 23,4 x 24 cm (9,2 x 9,4 in). Unterlagekarton: 42 x 29,6 cm (16,5 x 11,6 in).
[AW].

• Fragment des zerstörten Gemäldes "Abstraktes Bild" von 1994.
• Richter legt den Akzent seiner Arbeiten auf den Entstehungsprozess, weniger auf das Ergebnis.
• Durch die Zerschneidung wird jedes Stück zu einem neuen Werk seiner sog. geplanten Spontaneität.
• 2020 erklärt Richter sein künstlerisches Œuvre für abgeschlossen
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland.

LITERATUR: Vgl. das Online-Werkverzeichnis, WVZ-Nr. 802-4.
Hans-Ulrich Obrist (Hrsg.), Gerhard Richter. 100 Bilder, Ostfildern-Ruit 1996, o. S. (m. Farbabb.).

"Akzeptieren, dass ich nichts planen kann. Jede Überlegung, die ich zum Bau eines Bildes anstelle, ist falsch, und wenn die Ausführung gelingt, dann nur deshalb, weil ich sie teilweise zerstöre oder weil sie trotzdem funktioniert [..]. Der einzige Trost ist, daß ich mir sagen kann, daß ich die Bilder trotzdem gemacht habe, auch wenn sie in Eigengesetzlichkeiten gegen meinen Willen mit mir machen, was sie wollen und irgendwie entstehen [..]."
Gerhard Richter, zit. nach: Armin Zweite, Sehen, Reflektieren, Erscheinen. Anmerkungen zum Werk von Gerhard Richter, in: Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Gerhard Richter, Düsseldorf 2005, S. 83.




205
Gerhard Richter
15. Nov. 1996 (Teil des verworfenen Abstrakten Bildes 802-4), 1996.
Öl auf Leinwand, fest auf Unterlagekarton aufge...
Nachverkaufspreis: € 60.000
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Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gerhard Richter "15. Nov. 1996 (Teil des verworfenen Abstrakten Bildes 802-4)"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.