232
David LaChapelle
Amanda as Marilyn in Red, 2007.
Digitaler C-Print
Nachverkaufspreis: € 12.000
Amanda as Marilyn in Red. 2007.
Digitaler C-Print.
Verso auf einem typografisch bezeichneten Etikett des David LaChapelle Studio, New York, signiert. Aus einer Auflage von nur drei Exemplaren. Rahmenmaß: 132 x 140 cm (51,9 x 55,1 in). [CH].
• David LaChapelle macht sich u. a. mit seinen fotografischen Porträts amerikanischer Berühmtheiten einen Namen, darunter die Musiker:innen Madonna, Tupac Shakur, Eminem, Lil' Kim, Kanye West, Lady Gaga, Nicki Minaj und Lizzo.
• 1980 arbeitet LaChapelle eine Zeit lang für das von Andy Warhol gegründete "Interview Magazine", bevor er mit seinem eigenen künstlerischen Schaffen beginnt, die Idee und Ästhetik der Pop-Art der 1960er in die Pop-Kultur des 21. Jahrhunderts zu übersetzen.
• Die hier Dargestellte, Amanda Lepore, ist seit den 1980er Jahren ein beliebtes Model des Künstlers. Sie arbeitet als Fotomodell, Sängerin und Autorin und lebt offen als Transfrau.
• Die Arbeit ist an Andy Warhols berühmte "Marilyn"-Werkserie angelehnt, erweitert das bekannte Porträt und damit auch das traditionelle Genre der Porträtfotografie jedoch um eine neue, dekadent-glamouröse und oberflächliche Dimension.
• Mit seinen Werken ist LaChapelle in Ausstellungen in bedeutenden musealen Institutionen vertreten, darunter das Los Angeles County Museum of Art, die National Portrait Gallery und das Victoria & Albert Museum in London, das Musée d'Orsay in Paris und der Palazzo delle Esposizioni in Rom.
PROVENIENZ: Jablonka Galerie, Berlin (verso m. d. Galerieetikett).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2009 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Nude Visions. 150 Jahre Körperbilder in der Fotografie, Museum der bildenden Künste, Leipzig, 29.8.-7.11.2010.
Digitaler C-Print.
Verso auf einem typografisch bezeichneten Etikett des David LaChapelle Studio, New York, signiert. Aus einer Auflage von nur drei Exemplaren. Rahmenmaß: 132 x 140 cm (51,9 x 55,1 in). [CH].
• David LaChapelle macht sich u. a. mit seinen fotografischen Porträts amerikanischer Berühmtheiten einen Namen, darunter die Musiker:innen Madonna, Tupac Shakur, Eminem, Lil' Kim, Kanye West, Lady Gaga, Nicki Minaj und Lizzo.
• 1980 arbeitet LaChapelle eine Zeit lang für das von Andy Warhol gegründete "Interview Magazine", bevor er mit seinem eigenen künstlerischen Schaffen beginnt, die Idee und Ästhetik der Pop-Art der 1960er in die Pop-Kultur des 21. Jahrhunderts zu übersetzen.
• Die hier Dargestellte, Amanda Lepore, ist seit den 1980er Jahren ein beliebtes Model des Künstlers. Sie arbeitet als Fotomodell, Sängerin und Autorin und lebt offen als Transfrau.
• Die Arbeit ist an Andy Warhols berühmte "Marilyn"-Werkserie angelehnt, erweitert das bekannte Porträt und damit auch das traditionelle Genre der Porträtfotografie jedoch um eine neue, dekadent-glamouröse und oberflächliche Dimension.
• Mit seinen Werken ist LaChapelle in Ausstellungen in bedeutenden musealen Institutionen vertreten, darunter das Los Angeles County Museum of Art, die National Portrait Gallery und das Victoria & Albert Museum in London, das Musée d'Orsay in Paris und der Palazzo delle Esposizioni in Rom.
PROVENIENZ: Jablonka Galerie, Berlin (verso m. d. Galerieetikett).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2009 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Nude Visions. 150 Jahre Körperbilder in der Fotografie, Museum der bildenden Künste, Leipzig, 29.8.-7.11.2010.
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David LaChapelle
Amanda as Marilyn in Red, 2007.
Digitaler C-Print
Nachverkaufspreis: € 12.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu David LaChapelle "Amanda as Marilyn in Red"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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