467
Gabriele Münter
Blumen mit weißer Rose II, 1950.
Öl auf Malpappe
Nachverkaufspreis: € 63.000
Blumen mit weißer Rose II. 1950.
Öl auf Malpappe.
Links unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert und betitelt sowie mit der Werknummer 2/50, dort mit dem Nachlassstempel und einem Aufkleber mit der teils handschriftlichen, teils gestempelten Nachlassnummer "B 28". 49,5 x 34 cm (19,4 x 13,3 in).
• Die Blumenstillleben Gabriele Münters nehmen eine wichtige Stellung in der Kunst der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein.
• Die Liebe zum arrangierten Detail ist besonders in Münters Blumenstillleben zu finden.
• Münter liebt ihren Murnauer Garten und hält die Blütenpracht in den gesuchten Blumenstillleben fest.
• Variationen ausgewählter Bildthemen sind ein wichtiges Instrument im Œuvre der Künstlerin.
PROVENIENZ: Nachlass der Künstlerin (verso mit dem Stempel).
Dalzell Hatfield Galleries, Los Angeles (auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Sammlung Hagstrom, Kansas City, Missouri (erworben 1969 beim Vorgenannten).
Privatsammlung Schweiz (erworben 2016 über Hindman).
LITERATUR: Hindman Auctioneers, Chicago, Modern and Contemporary Art, 30.9.-1.10.2016, Los 28.
Öl auf Malpappe.
Links unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert und betitelt sowie mit der Werknummer 2/50, dort mit dem Nachlassstempel und einem Aufkleber mit der teils handschriftlichen, teils gestempelten Nachlassnummer "B 28". 49,5 x 34 cm (19,4 x 13,3 in).
• Die Blumenstillleben Gabriele Münters nehmen eine wichtige Stellung in der Kunst der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein.
• Die Liebe zum arrangierten Detail ist besonders in Münters Blumenstillleben zu finden.
• Münter liebt ihren Murnauer Garten und hält die Blütenpracht in den gesuchten Blumenstillleben fest.
• Variationen ausgewählter Bildthemen sind ein wichtiges Instrument im Œuvre der Künstlerin.
PROVENIENZ: Nachlass der Künstlerin (verso mit dem Stempel).
Dalzell Hatfield Galleries, Los Angeles (auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Sammlung Hagstrom, Kansas City, Missouri (erworben 1969 beim Vorgenannten).
Privatsammlung Schweiz (erworben 2016 über Hindman).
LITERATUR: Hindman Auctioneers, Chicago, Modern and Contemporary Art, 30.9.-1.10.2016, Los 28.
In Bezug auf Blumenstillleben nehmen in der deutschen Kunst der Moderne in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eigentlich nur ein Maler und eine Malerin einen bedeutenden Rang ein: Emil Nolde und Gabriele Münter. Während Nolde in den Blumen das Glühend-Rauschhafte durch intensive Farbwirkungen zu steigern sucht, geht Münter einen anderen Weg. Sie ist fasziniert von der formalen Schönheit der Blumen, die sie mit einfachen malerischen Mitteln festhält. Die Künstlerin lässt ihre Blumen nicht zu exotischen Geschöpfen wachsen, im Gegenteil, sie reduziert den spektakulären Wert um eine Schlichtheit der Aussage, die allein auf Form und Farbe beruht. Gabriele Münter arrangiert die Blumen aus ihrem Murnauer Garten, den sie sehr liebt und pflegt, und findet in ihren Stillleben immer wieder neue Lösungen. [EH]
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Gabriele Münter
Blumen mit weißer Rose II, 1950.
Öl auf Malpappe
Nachverkaufspreis: € 63.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gabriele Münter "Blumen mit weißer Rose II"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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