Auktion: 547 / Modern Art Day Sale am 09.12.2023 in München Lot 485


485
Pablo Picasso
Portrait de Jacqueline au chapeau de paille multicolore, 1962.
Linolschnitt
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Portrait de Jacqueline au chapeau de paille multicolore. 1962.
Linolschnitt.
Baer 1283 B d 2 a (von B d 2 b). Bloch 1074. Signiert und nummeriert. Eines von 50 Exemplaren. Auf Velin von Arches (mit dem angeschnittenen Wasserzeichen). 34,5 x 27 cm (13,5 x 10,6 in). Papier: 63 x 44,5 cm (24,8 x 17,5 in).
[SM].

• Porträt von Jacqueline Roque, die Picasso 1961 heiratet.
• Aus der zweiten Serie farbiger Linolschnitte aus dem Jahr 1962, die er mit über 70 Jahren mit großer Energie beginnt.
• Picasso kreiert mit seinen Linolschnitten eindrückliche farbige Blätter mit bisher nicht dagewesenen Linien- und Farbeffekten.
"Es war Pablo Picasso, der diese Technik in vielfältigster Einfallsfreude allen anderen ebenbürtig gemacht hat." (Koschatzky, 1972)
.

PROVENIENZ: Galerie Valentien, Stuttgart (auf der Rahmenabdeckung mit dem Etikett).
Privatsammlung Baden-Württemberg.

Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 19.27 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Pablo Picasso "Portrait de Jacqueline au chapeau de paille multicolore"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.