Rückseite
186
Karl Horst Hödicke
Katzensprung, 1986.
Kunstharz auf Nessel
Nachverkaufspreis: € 20.000
Katzensprung. 1986.
Kunstharz auf Nessel.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 171 x 231 cm (67,3 x 90,9 in). [CH].
• Großformatiges Werk aus den gesuchten 1980er Jahren.
• Mit humorvollem Blick und in kräftigen Farben schafft Hödicke vielschichtige und skurrile, wundersame Bildwelten mit tierischen Gestalten und karnevalesken Figuren.
• Durch Hödickes komplexe Ikonografie bleibt vieles rätselhaft und vage, doch diese Unklarheit beschreibt eine der zentralen Qualitäten seines Schaffens.
• Der Kaspar widerspricht zunächst der Ernsthaftigkeit dieser Malerei, fügt ihr mit großem, künstlichem, fast diabolischem Grinsen jedoch zugleich eine verstörende Note hinzu.
• Hödickes Berliner Atelier befindet sich damals an der Dessauer Straße, unweit der Mauer, sodass der 'Katzensprung' womöglich auch als darauf verweisender, raffinierter malerischer Kommentar gesehen werden kann.
• 2020 zeigen die Pinakothek der Moderne, München, und das Palais Populaire, Berlin, jeweils großangelegte Werkschauen seines Schaffens.
PROVENIENZ: Galerie Gmyrek, Düsseldorf (auf dem Keilrahmen mit dem typogr. bez. Galerieetikett).
Galerie Lea Gredt, Luxemburg (auf dem Keilrahmen mit dem typogr. bez. Galerieetikett).
Privatsammlung Süddeutschland (2013 erworben).
LITERATUR: Villa Grisebach Auktionen, Berlin, 213. Auktion, Kunst nach 1945, 31.5.2013, Los 834 (m. Abb.).
"Narren-Spiegel, die in einem klarsichtig machen und verrätseln, die geheimnislos und vieldeutig sind."
Hermann Wiesler, Schöne Welt, brave Welt, Narren-Welt, in: Ausst.-Kat. K. H. Hödicke. Berliner Ring - Bilder und Skulpturen 1975-1992, Neuer Berliner Kunstverein / Kunstmuseum Düsseldorf, Berlin 1993, S. 98.
Kunstharz auf Nessel.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert und betitelt. 171 x 231 cm (67,3 x 90,9 in). [CH].
• Großformatiges Werk aus den gesuchten 1980er Jahren.
• Mit humorvollem Blick und in kräftigen Farben schafft Hödicke vielschichtige und skurrile, wundersame Bildwelten mit tierischen Gestalten und karnevalesken Figuren.
• Durch Hödickes komplexe Ikonografie bleibt vieles rätselhaft und vage, doch diese Unklarheit beschreibt eine der zentralen Qualitäten seines Schaffens.
• Der Kaspar widerspricht zunächst der Ernsthaftigkeit dieser Malerei, fügt ihr mit großem, künstlichem, fast diabolischem Grinsen jedoch zugleich eine verstörende Note hinzu.
• Hödickes Berliner Atelier befindet sich damals an der Dessauer Straße, unweit der Mauer, sodass der 'Katzensprung' womöglich auch als darauf verweisender, raffinierter malerischer Kommentar gesehen werden kann.
• 2020 zeigen die Pinakothek der Moderne, München, und das Palais Populaire, Berlin, jeweils großangelegte Werkschauen seines Schaffens.
PROVENIENZ: Galerie Gmyrek, Düsseldorf (auf dem Keilrahmen mit dem typogr. bez. Galerieetikett).
Galerie Lea Gredt, Luxemburg (auf dem Keilrahmen mit dem typogr. bez. Galerieetikett).
Privatsammlung Süddeutschland (2013 erworben).
LITERATUR: Villa Grisebach Auktionen, Berlin, 213. Auktion, Kunst nach 1945, 31.5.2013, Los 834 (m. Abb.).
"Narren-Spiegel, die in einem klarsichtig machen und verrätseln, die geheimnislos und vieldeutig sind."
Hermann Wiesler, Schöne Welt, brave Welt, Narren-Welt, in: Ausst.-Kat. K. H. Hödicke. Berliner Ring - Bilder und Skulpturen 1975-1992, Neuer Berliner Kunstverein / Kunstmuseum Düsseldorf, Berlin 1993, S. 98.
186
Karl Horst Hödicke
Katzensprung, 1986.
Kunstharz auf Nessel
Nachverkaufspreis: € 20.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Horst Hödicke "Katzensprung"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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