109
Fritz Winter
Altes Zeichen, 1949.
Öl auf Papier, auf Unterlagekarton aufgezogen
Nachverkaufspreis: € 15.000
Altes Zeichen. 1949.
Öl auf Papier, auf Unterlagekarton aufgezogen.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf dem Unterlagekarton handschriftlich betitelt. 49,9 x 70 cm (19,6 x 27,5 in), blattgroß. Unterlagekarton: 50,8 x 71 cm (20 x 27,9 in).
[AR].
• Eindrucksvolles Zeugnis der Aufbruchsstimmung der abstrakten Nachkriegsmoderne und der Suche nach neuen Ausdrucksformen.
• Fritz Winter gilt als einer der bedeutendsten Protagonisten dieser Zeit.
• Im Entstehungsjahr gehört er zusammen mit Rupprecht Geiger, Willi Baumeister und Rolf Cavael zu den Gründungsmitgliedern der Gruppe "Zen 49".
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Die Neue Galerie in Kassel widmet dem Künstler ab Herbst 2023 eine Einzelausstellung mit dem Titel "Fritz Winter. documenta-Künstler der ersten Stunde".
Wir danken der Fritz-Winter-Stiftung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Fritz-Winter-Stiftung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München (bis 1984, hier Inv.-Nr. 66, später Inv.-Nr. HST 1156).
Galerie Gunzenhauser, München.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Seitdem in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Fritz Winter. Ein Überblick über sein Werk, Galerie Franke, München, 1975.
LITERATUR: Gabriele Lohberg, Fritz Winter. Leben und Werk mit Werkverzeichnis der Gemälde und einem Anhang der sonstigen Techniken, München 1986, WVZ-Nr. 889 (m. SW.-Abb.).
Galerie Gunzenhauser (Hrsg.), Aus den Beständen der Galerie, Katalog 7, München 1984/85, S. 74f. (m. Farbabb.).
Öl auf Papier, auf Unterlagekarton aufgezogen.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf dem Unterlagekarton handschriftlich betitelt. 49,9 x 70 cm (19,6 x 27,5 in), blattgroß. Unterlagekarton: 50,8 x 71 cm (20 x 27,9 in).
[AR].
• Eindrucksvolles Zeugnis der Aufbruchsstimmung der abstrakten Nachkriegsmoderne und der Suche nach neuen Ausdrucksformen.
• Fritz Winter gilt als einer der bedeutendsten Protagonisten dieser Zeit.
• Im Entstehungsjahr gehört er zusammen mit Rupprecht Geiger, Willi Baumeister und Rolf Cavael zu den Gründungsmitgliedern der Gruppe "Zen 49".
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Die Neue Galerie in Kassel widmet dem Künstler ab Herbst 2023 eine Einzelausstellung mit dem Titel "Fritz Winter. documenta-Künstler der ersten Stunde".
Wir danken der Fritz-Winter-Stiftung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Fritz-Winter-Stiftung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München (bis 1984, hier Inv.-Nr. 66, später Inv.-Nr. HST 1156).
Galerie Gunzenhauser, München.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Seitdem in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Fritz Winter. Ein Überblick über sein Werk, Galerie Franke, München, 1975.
LITERATUR: Gabriele Lohberg, Fritz Winter. Leben und Werk mit Werkverzeichnis der Gemälde und einem Anhang der sonstigen Techniken, München 1986, WVZ-Nr. 889 (m. SW.-Abb.).
Galerie Gunzenhauser (Hrsg.), Aus den Beständen der Galerie, Katalog 7, München 1984/85, S. 74f. (m. Farbabb.).
109
Fritz Winter
Altes Zeichen, 1949.
Öl auf Papier, auf Unterlagekarton aufgezogen
Nachverkaufspreis: € 15.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fritz Winter "Altes Zeichen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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