445
Karl Hofer
Mädchenporträt, Um 1920.
Öl auf Kupferplatte
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Mädchenporträt. Um 1920.
Öl auf Kupferplatte.
Rechts unten monogrammiert. 40 x 34,5 cm (15,7 x 13,5 in).
Während der Besetzung der Niederlande 1940–1945 wurde das Bild zusammen mit der Sammlung des Besitzers von Direktor Sandberg im Stedelijk Museum in Amsterdam verborgen gehalten. [AW].
• Radikal moderne Ästhetik: klar-reduzierte Komposition in flächig-leuchtender Farbgebung.
• Ausdrucksstarkes Porträt von einnehmend klarem Blick aus der besten Schaffenszeit.
• Eindrucksvoll gelingt es Hofer in seinen Porträts, das individuelle Schicksal der Dargestellten zu visualisieren, um es gleichzeitig in den Zustand des Allgemeingültigen zu heben.
• Seit beinahe 100 Jahren in Familienbesitz.
PROVENIENZ: Das Kunsthaus Herbert Tannenbaum, Mannheim.
Sammlung William (Dr. Wilhelm) Landmann (1891-1987), Mannheim/Amsterdam/Toronto (in den frühen 1920er Jahren vom Vorgenannten erworben).
Sammlung Martin Landmann (1923-2021), Vancouver, Kanada (1953 vom Vorgenannten erhalten).
Seither in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Stedelijk Museum, Amsterdam (Juli 1939-1946 als Leihgabe aus der Sammlung Landmann).
European sculpture and painting from the collection of William Landmann, Art Gallery of Ontario, Toronto, 18.10.-17.11.1946.
European Paintings, Art Gallery of Toronto, 1962 (m. Abb. S. 4).
Für die Kunst! Herbert Tannenbaum und sein Kunsthaus. Ein Galerist – seine Künstler, seine Kunden, sein Konzept, Reiß-Museum der Stadt Mannheim, 11.9.1994-8.1.1995, Kat.-Nr. 179 (m. Abb.).
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert, Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 2, hrsg. von Markus Eisenbeis, Köln 2007, WVZ-Nr. 402 (m. Abb.).
Unterlagen zur Einlagerung / Leihgabe der Sammlung Landmann, Archiv des Stedelijk Museum Amsterdam, Ordner 707.
Unterlagen zur Einlagerung / Leihgabe der Sammlung Landmann, Archiv des Stedelijk Museum Amsterdam, Ordner 698, S. 18, lfd. Nr. 601.
Ausstellungsliste von 1946, Archiv der Art Gallery of Ontario, Toronto.
Sammlungsinventar (Karteikarte) der Sammlung Landmann, Privatbesitz.
Paul Duval, German, Mexican and American Art Shows Varied National Characteristics, in: Saturday Night, Band 62, Nr. 8, 26.10.1946, Toronto, S. 2f. (m. Abb.).
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.34 h +/- 20 Min.
Öl auf Kupferplatte.
Rechts unten monogrammiert. 40 x 34,5 cm (15,7 x 13,5 in).
Während der Besetzung der Niederlande 1940–1945 wurde das Bild zusammen mit der Sammlung des Besitzers von Direktor Sandberg im Stedelijk Museum in Amsterdam verborgen gehalten. [AW].
• Radikal moderne Ästhetik: klar-reduzierte Komposition in flächig-leuchtender Farbgebung.
• Ausdrucksstarkes Porträt von einnehmend klarem Blick aus der besten Schaffenszeit.
• Eindrucksvoll gelingt es Hofer in seinen Porträts, das individuelle Schicksal der Dargestellten zu visualisieren, um es gleichzeitig in den Zustand des Allgemeingültigen zu heben.
• Seit beinahe 100 Jahren in Familienbesitz.
PROVENIENZ: Das Kunsthaus Herbert Tannenbaum, Mannheim.
Sammlung William (Dr. Wilhelm) Landmann (1891-1987), Mannheim/Amsterdam/Toronto (in den frühen 1920er Jahren vom Vorgenannten erworben).
Sammlung Martin Landmann (1923-2021), Vancouver, Kanada (1953 vom Vorgenannten erhalten).
Seither in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Stedelijk Museum, Amsterdam (Juli 1939-1946 als Leihgabe aus der Sammlung Landmann).
European sculpture and painting from the collection of William Landmann, Art Gallery of Ontario, Toronto, 18.10.-17.11.1946.
European Paintings, Art Gallery of Toronto, 1962 (m. Abb. S. 4).
Für die Kunst! Herbert Tannenbaum und sein Kunsthaus. Ein Galerist – seine Künstler, seine Kunden, sein Konzept, Reiß-Museum der Stadt Mannheim, 11.9.1994-8.1.1995, Kat.-Nr. 179 (m. Abb.).
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert, Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 2, hrsg. von Markus Eisenbeis, Köln 2007, WVZ-Nr. 402 (m. Abb.).
Unterlagen zur Einlagerung / Leihgabe der Sammlung Landmann, Archiv des Stedelijk Museum Amsterdam, Ordner 707.
Unterlagen zur Einlagerung / Leihgabe der Sammlung Landmann, Archiv des Stedelijk Museum Amsterdam, Ordner 698, S. 18, lfd. Nr. 601.
Ausstellungsliste von 1946, Archiv der Art Gallery of Ontario, Toronto.
Sammlungsinventar (Karteikarte) der Sammlung Landmann, Privatbesitz.
Paul Duval, German, Mexican and American Art Shows Varied National Characteristics, in: Saturday Night, Band 62, Nr. 8, 26.10.1946, Toronto, S. 2f. (m. Abb.).
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.34 h +/- 20 Min.
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Karl Hofer
Mädchenporträt, Um 1920.
Öl auf Kupferplatte
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Mädchenporträt"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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