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Gabriele Münter
Teetisch mit Blumenvase und Sofa, 1910.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 126.000
Teetisch mit Blumenvase und Sofa. 1910.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. 56 x 49 cm (22 x 19,2 in).
• Aus der wichtigsten Schaffensphase der Künstlerin im Jahr 1910. 1909 bis 1914 verbringt Münter inspirierende und glückliche Jahre mit Kandinsky in ihrem "Russenhaus" in Murnau.
• Ein Murnauer Stillleben in großer Geschlossenheit der Komposition.
• Konturierte Flächenmalerei ist ein bedeutendes Merkmal der Arbeiten der frühen Murnauer Werke.
• Stillleben aus dem gleichen Entstehungsjahr befinden sich u. a. in der Sammlung des Lenbachhauses in München, der Vatikanischen Museen in Rom, des Schlossmuseums in Murnau.
• Unser Gemälde entstand zeitgleich mit dem wichtigen "Stillleben Grau", heute Lenbachhaus München, mit dem Gabriele Münter, als eine von nur sieben Künstlerinnen, auf der ersten documenta vertreten war.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland
Privatsammlung Schweiz.
"Wenn ich ein formales Vorbild habe - u. gewißermaßen war es gewiß der Fall 1908 - 13; so ist es wohl Van Gogh durch Jawlensky und dessen Teorien. (Das Sprechen von der Synthese)." [sic]
Gabriele Münter, Rückblickendes Tagebuch Mai 1911 in: Hoberg, Gabriele Münter 1994 S. 45ff
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. 56 x 49 cm (22 x 19,2 in).
• Aus der wichtigsten Schaffensphase der Künstlerin im Jahr 1910. 1909 bis 1914 verbringt Münter inspirierende und glückliche Jahre mit Kandinsky in ihrem "Russenhaus" in Murnau.
• Ein Murnauer Stillleben in großer Geschlossenheit der Komposition.
• Konturierte Flächenmalerei ist ein bedeutendes Merkmal der Arbeiten der frühen Murnauer Werke.
• Stillleben aus dem gleichen Entstehungsjahr befinden sich u. a. in der Sammlung des Lenbachhauses in München, der Vatikanischen Museen in Rom, des Schlossmuseums in Murnau.
• Unser Gemälde entstand zeitgleich mit dem wichtigen "Stillleben Grau", heute Lenbachhaus München, mit dem Gabriele Münter, als eine von nur sieben Künstlerinnen, auf der ersten documenta vertreten war.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland
Privatsammlung Schweiz.
"Wenn ich ein formales Vorbild habe - u. gewißermaßen war es gewiß der Fall 1908 - 13; so ist es wohl Van Gogh durch Jawlensky und dessen Teorien. (Das Sprechen von der Synthese)." [sic]
Gabriele Münter, Rückblickendes Tagebuch Mai 1911 in: Hoberg, Gabriele Münter 1994 S. 45ff
Das geschwungene Sofa stand nahe der Essecke im Murnauer "Russenhaus", das Gabriele Münter im Jahr vor der Entstehung unseres Gemäldes als neues Zuhause für sich und Wassily Kandinsky erworben hatte. Hier in Murnau finden die beiden für eine produktive künstlerische Zusammenarbeit die richtige Umgebung. In gefestigter Lebenssituation, aus innerem Wohlbefinden und persönlicher Befreiung heraus entstehen im Murnauer Haus eine Vielzahl bedeutender Arbeiten, in denen sich der künstlerische Durchbruch und die neu gefundenen Ausdrucksmittel Münters manifestieren. In dieser kreativ entscheidenden Zeit schafft Gabriele Münter auch die vorliegende Arbeit "Teetisch mit Blumenvase und Sofa". Es zeigt sich darin bereits ihre neu entwickelte künstlerische Handschrift: ihre Fähigkeit, das Gesehene auf wesentliche Formen zu reduzieren und Farben losgelöst vom Natureindruck in ihrer reinsten Form frei einzusetzen. Sie umschließt die kaum abgestuften Farbflächen mit knappen schwarzen Konturen und erschafft so eine starke Komposition von großer Geschlossenheit und gesteigertem Ausdruck. Bis auf die Vase mit den Blumen sind alle gezeigten Gegenstände stark angeschnitten. Der grüne Tisch ist als solcher nur durch die daraufstehende Vase zu identifizieren. Das opulent, wohl mit Stickerei und Applikationen geschmückte Kissen steht flächig auf einem Sofa, das nur durch eine fragmentarische Angabe der geschwungenen Rückenlehne identifizierbar ist. Und dennoch bleibt die Komposition als ganzes mit einem Blick erfassbar. Gabriele Münter ist mit dieser kühnen Komposition etwas ganz Besonderes gelungen. Die abstrahierenden Elemente staffelt Münter in einen undefinierten Raum und die gezeigten Dinge stehen gleichwertig in starker Farbigkeit im Bild. Kein Schatten, keine Perspektive lenkt das Auge ab. Es ist ein kühnes, farbkräftiges Stillleben, das zeigt, dass Gabriele Münter hier zu einer Entmaterialisierung des Gegenstandes gefunden hat. [EH]
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Gabriele Münter
Teetisch mit Blumenvase und Sofa, 1910.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 126.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gabriele Münter "Teetisch mit Blumenvase und Sofa"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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