Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 221


221
Robert Longo
Study for Black Swan, 2005.
Kohle- und Tuschzeichnung
Nachverkaufspreis: € 20.000
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Study for Black Swan. 2005.
Kohle- und Tuschzeichnung.
Rechts unten signiert und datiert sowie bezeichnet mit der Nummerierung "#2217". Links unten betitelt. Auf Pergamentpapier. 11,8 x 40,9 cm (4,6 x 16,1 in). Papier: 38,5 x 60,7 cm (15,1 x 23,8 in).
[AW].

• Robert Longos fotorealistische Kohlezeichnungen zeigen zugleich Schrecken und Schönheit der Natur.
• Der expressive Hell-Dunkel-Kontrast lässt den Betrachter unmittelbar in die Darstellung eintauchen.
• Longo wird vertreten von internationalen Galerien wie Thaddeus Ropac und Capitain Petzel.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich in renommierten öffentlichen Sammlungen, u. a. der des Centre Pompidou, Paris, des Stedelijk Museum, Amsterdam, der Tate Gallery, London, des Guggenheim Museum, New York, und der Staatlichen Graphischen Sammlung, München
.

PROVENIENZ: Metro Pictures, New York (verso auf der Rahmenrückpappe mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung USA (vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Robert Longo "Study for Black Swan"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.