198
Sean Scully
MUNA 11.8.02, 2002.
Aquarell
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
MUNA 11.8.02. 2002.
Aquarell.
Rechts unten signiert und datiert bzw. bezeichnet "11.8.02". Unten mittig betitelt "MUNA". Auf festem Velin. 38 x 50,6 cm (14,9 x 19,9 in), Blattgröße. [CH].
• In minimalistischer Monochromie thematisiert Scully hier nicht die Wirkungen von Farbkontrasten, sondern die Darstellung von Licht, von Helligkeit und Dunkelheit.
• Mit fein aufgetragenem, zarten Farbnebel gelingt es dem Künstler, das Licht an sich aufs Papier zu bannen.
• Scullys intime, transluzente Aquarelle entstehen als eigenständige Werkgruppe parallel zu seinen großformatigen Gemälden.
PROVENIENZ: Privatsammlung (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Belgien (vom Vorgenannten erworben).
"Bei Aquarellen geht es um die äußerste Abwesenheit von Körperlichkeit. Näher kann ein Maler dem reinen Licht nicht kommen."
Sean Scully in einem Interview mit Ned Rifkin, 1995, zit. nach: Kelly Grovier, Kirsten Voigt (Hrsg.), Inner. Gesammelte Schriften von Sean Scully, Berlin 2018, S. 52.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 15.10 h +/- 20 Min.
Aquarell.
Rechts unten signiert und datiert bzw. bezeichnet "11.8.02". Unten mittig betitelt "MUNA". Auf festem Velin. 38 x 50,6 cm (14,9 x 19,9 in), Blattgröße. [CH].
• In minimalistischer Monochromie thematisiert Scully hier nicht die Wirkungen von Farbkontrasten, sondern die Darstellung von Licht, von Helligkeit und Dunkelheit.
• Mit fein aufgetragenem, zarten Farbnebel gelingt es dem Künstler, das Licht an sich aufs Papier zu bannen.
• Scullys intime, transluzente Aquarelle entstehen als eigenständige Werkgruppe parallel zu seinen großformatigen Gemälden.
PROVENIENZ: Privatsammlung (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Belgien (vom Vorgenannten erworben).
"Bei Aquarellen geht es um die äußerste Abwesenheit von Körperlichkeit. Näher kann ein Maler dem reinen Licht nicht kommen."
Sean Scully in einem Interview mit Ned Rifkin, 1995, zit. nach: Kelly Grovier, Kirsten Voigt (Hrsg.), Inner. Gesammelte Schriften von Sean Scully, Berlin 2018, S. 52.
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 15.10 h +/- 20 Min.
198
Sean Scully
MUNA 11.8.02, 2002.
Aquarell
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sean Scully "MUNA 11.8.02"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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