466
Karl Schmidt-Rottluff
Zwei Ruderboote am Steg, 1934.
Aquarell und Tuschpinsel
Nachverkaufspreis: € 40.000
Zwei Ruderboote am Steg. 1934.
Aquarell und Tuschpinsel.
Links unten signiert. Auf festem, chamoisfarbenem Velin. 50 x 70 cm (19,6 x 27,5 in), blattgroß. [CH].
• Im abgelegenen Rumbke am Lebasee an der hinterpommerschen Ostsee findet Schmidt-Rottluff in den Sommern der 1930er Jahre fernab der katastrophalen politischen Ereignisse und Unruhen Ruhe und Inspiration.
• In der fein modulierten, atmosphärischen Farbigkeit und lebhaften Frische widerspricht unser großformatiges Aquarell Schmidt-Rottluffs schwieriger beruflicher wie gesellschaftlicher Position als von der nationalsozialistischen Kunstpolitik verfemter Künstler.
• Bereits ab 1933 werden seine Werke als "entartet" diffamiert, aus den deutschen Museen entfernt und 1937, ein Jahr vor Entstehung des Aquarells, in der Ausstellung "Entartete Kunst" in München verhöhnt.
• Genau in diesen Jahren findet Schmidt-Rottluff zu neu auflebender kreativer Kraft in der seit seinen Anfängen meisterhaft beherrschten Aquarell-Technik.
• 1989 ist dieses Aquarell Teil der wichtigen Retrospektive in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus in München und in der Kunsthalle Bremen.
• Im selben Jahr entsteht das motivisch eng verwandte Gemälde "Sommerabend am See" (heute Kunstsammlungen Chemnitz).
Das Aquarell ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, dokumentiert.
PROVENIENZ: Kulturkreis im Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
Privatsammlung Norddeutschland (1995 erworben).
AUSSTELLUNG: Karl Schmidt-Rottluff. Retrospektive, Kunsthalle Bremen, 16.7.-10.9.1989; Städtische Galerie im Lenbachhaus, München, 27.9.-3.12.1989, Kat.-Nr. 288 (m. d. Titel "Kähne am Steg", m. SW-Abb.).
Städtische Kunsthalle Mannheim (Dauerleihgabe, bis 1994).
LITERATUR: Villa Grisebach Auktionen, Berlin, 47. Auktion, Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 25.11.1995, Los 224 (m. Farbabb.).
Aquarell und Tuschpinsel.
Links unten signiert. Auf festem, chamoisfarbenem Velin. 50 x 70 cm (19,6 x 27,5 in), blattgroß. [CH].
• Im abgelegenen Rumbke am Lebasee an der hinterpommerschen Ostsee findet Schmidt-Rottluff in den Sommern der 1930er Jahre fernab der katastrophalen politischen Ereignisse und Unruhen Ruhe und Inspiration.
• In der fein modulierten, atmosphärischen Farbigkeit und lebhaften Frische widerspricht unser großformatiges Aquarell Schmidt-Rottluffs schwieriger beruflicher wie gesellschaftlicher Position als von der nationalsozialistischen Kunstpolitik verfemter Künstler.
• Bereits ab 1933 werden seine Werke als "entartet" diffamiert, aus den deutschen Museen entfernt und 1937, ein Jahr vor Entstehung des Aquarells, in der Ausstellung "Entartete Kunst" in München verhöhnt.
• Genau in diesen Jahren findet Schmidt-Rottluff zu neu auflebender kreativer Kraft in der seit seinen Anfängen meisterhaft beherrschten Aquarell-Technik.
• 1989 ist dieses Aquarell Teil der wichtigen Retrospektive in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus in München und in der Kunsthalle Bremen.
• Im selben Jahr entsteht das motivisch eng verwandte Gemälde "Sommerabend am See" (heute Kunstsammlungen Chemnitz).
Das Aquarell ist im Archiv der Karl und Emy Schmidt-Rottluff Stiftung, Berlin, dokumentiert.
PROVENIENZ: Kulturkreis im Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
Privatsammlung Norddeutschland (1995 erworben).
AUSSTELLUNG: Karl Schmidt-Rottluff. Retrospektive, Kunsthalle Bremen, 16.7.-10.9.1989; Städtische Galerie im Lenbachhaus, München, 27.9.-3.12.1989, Kat.-Nr. 288 (m. d. Titel "Kähne am Steg", m. SW-Abb.).
Städtische Kunsthalle Mannheim (Dauerleihgabe, bis 1994).
LITERATUR: Villa Grisebach Auktionen, Berlin, 47. Auktion, Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 25.11.1995, Los 224 (m. Farbabb.).
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Karl Schmidt-Rottluff
Zwei Ruderboote am Steg, 1934.
Aquarell und Tuschpinsel
Nachverkaufspreis: € 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Schmidt-Rottluff "Zwei Ruderboote am Steg"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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