313
Rupprecht Geiger
523/68, 1968.
Acryl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 40.000
523/68. 1968.
Acryl auf Leinwand.
Auf dem Keilrahmen signiert, datiert bzw. betitelt "523/68" sowie mit den Maß- und Richtungsangaben und einem Richtungspfeil bezeichnet. 120 x 110 cm (47,2 x 43,3 in). [CH].
• Ihre außergewöhnliche Wirkung erhalten Geigers Arbeiten durch die feine Modulation der Farbflächen.
• Die Reduktion und Konzentration von Farbe und Form erreicht in den späten 1960er Jahren ihren Höhepunkt.
• Den Kreis erhebt Geiger hier zu einem meditativen Farbraum.
• Das Werk ist seit 1969 Teil derselben Privatsammlung.
• Im Entstehungsjahr des Werkes nimmt Geiger an der 4. documenta in Kassel teil.
• Vergleichbare Gemälde des Künstlers befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, darunter die Nationalgalerie Berlin, das Museum Folkwang, Essen, und die Städtische Galerie im Lenbachhaus, München.
Wir danken Julia Geiger, Archiv Geiger, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1969 vom Künstler erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 498, S. 190.
Acryl auf Leinwand.
Auf dem Keilrahmen signiert, datiert bzw. betitelt "523/68" sowie mit den Maß- und Richtungsangaben und einem Richtungspfeil bezeichnet. 120 x 110 cm (47,2 x 43,3 in). [CH].
• Ihre außergewöhnliche Wirkung erhalten Geigers Arbeiten durch die feine Modulation der Farbflächen.
• Die Reduktion und Konzentration von Farbe und Form erreicht in den späten 1960er Jahren ihren Höhepunkt.
• Den Kreis erhebt Geiger hier zu einem meditativen Farbraum.
• Das Werk ist seit 1969 Teil derselben Privatsammlung.
• Im Entstehungsjahr des Werkes nimmt Geiger an der 4. documenta in Kassel teil.
• Vergleichbare Gemälde des Künstlers befinden sich in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, darunter die Nationalgalerie Berlin, das Museum Folkwang, Essen, und die Städtische Galerie im Lenbachhaus, München.
Wir danken Julia Geiger, Archiv Geiger, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (1969 vom Künstler erworben).
Seitdem in Familienbesitz.
LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 498, S. 190.
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Rupprecht Geiger
523/68, 1968.
Acryl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "523/68"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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