Auktion: 563 / Modern Art Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 216


216
Ludwig Meidner
Selbstbildnis, 1912.
Bleistift
Nachverkaufspreis: € 15.000
+
Selbstbildnis. 1912.
Bleistift.
Links unten monogrammiert und datiert. Verso mit dem Nachlassstempel (nicht bei Lugt) und der handschriftlichen Inventarnummer "II/83". Auf Velin. 37 x 33 cm (14,5 x 12,9 in), Blattgröße. [AW].

• Dynamisches Selbstbildnis von konsequenter Linienführung.
• Im Entstehungsjahr 1912 Ausstellung in der berühmten Galerie "Der Sturm" von Herwarth Walden.
• Ausgestellt in der großen Überblicksschau des Künstlers 1991, Mathildenhöhe Darmstadt, sowie 2009 in der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schloss Gottdorf.
• Die Gattung des Porträts zieht sich als zentrales Motiv durch Meidners Œuvre.
• Werke Meidners befinden sich in renommierten internationalen Sammlungen, u. a. im Museo Thyssen Bornemisza, Madrid, in The Art Institute of Chicago, im Los Angeles County Museum of Art sowie in der Neuen Nationalgalerie, Berlin
.

PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers (1966).
Sammlung Wilhelm Loth, Darmstadt.
Sammlung Schweiz.

AUSSTELLUNG: Ludwig Meidner. Zeichner, Maler, Literat 1884-1966, Mathildenhöhe Darmstadt, 15.9.-1.12.1991, Bd. II, S. 44 (m. Abb.).
Ludwig Meidner. Zeichnungen, Radierungen, Galerie Schlichtenmaier, Grafenau, 1994, Kat.-Nr. 5, S. 19 (m. Abb.).
Fixsterne. 100 Jahre Kunst auf Papier. Adolph Menzel bis Kiki Smith, Stiftung Schleswig Holsteinische Landesmuseen, Schloss Gottdorf, 31.5.-20.9.2009, S. 33 (m. Abb.).





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ludwig Meidner "Selbstbildnis"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.