Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 393


393
Norbert Bisky
Colina, 2013.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Colina. 2013.
Öl auf Leinwand.
200 x 150 cm (78,7 x 59 in). [AW].

• Farbenprächtige Gesellschaftskritik à la Bisky.
• Teil der 2013 in Anlehnung an seine Reisen nach Brasilien entstandenen Bildserie "Paraisópolis", in denen es um die starken tropischen Farben, die brasilianische Kulturvermischung und um Gewalt geht.
• Der Titel kann als Verweis auf die umweltverschmutzenden Müllberge der Konsumgesellschaft verstanden werden.
• Bisky gilt als einer der wichtigsten zeitgenössischen Künstler der figurativen Malerei.
• In faszinierenden Bildräumen von entmaterialisierter Präsenz platziert Norbert Bisky seine kunsthistorischen und persönlichen Erfahrungen.
• Die Werke des Künstlers befinden sich in den Sammlungen bedeutender internationaler Museen, darunter das Museum of Modern Art, New York, das National Museum of Modern and Contemporary Art Korea, Seoul, sowie das Museum Ludwig, Köln
.

Die Arbeit ist im Studio Norbert Bisky, Berlin, unter der Werkverzeichnisnummer NBC13.06 verzeichnet. Wir danken für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie Crone, Wien.
Privatsammlung Schweiz (vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Paraisópolis, Galerie Crone, Berlin, 15.2.-13.4.2013.
Nobert Bisky - Zentrifuge, Kunsthalle Rostock, 16.11.2014-15.2.2015, Kat.-Nr. (m. Abb. S. 98).
Norbert Bisky - 30 Werke, Galerie Crone, Berlin, 2019.

LITERATUR: Zeit Magazin, Nr. 13, 21.3.2013, S. 27 (m. Abb.).
Sebastian Preuss, in: Zeit Magazin, Nr. 13, 21.3.2013, S. 18.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.49 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Norbert Bisky "Colina"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.