Rückseite
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183
Pablo Picasso
Pichet espagnol, 1954.
Keramik. Weißer Scherben mit farbiger Engobenma...
Schätzpreis: € 12.000 - 15.000
Pichet espagnol. 1954.
Keramik. Weißer Scherben mit farbiger Engobenmalerei und Ritzdekor, innen glasiert.
Unten auf der Standfläche mit der Nummerierung, den Bezeichnungen "Edition Picasso" und "Madoura" sowie mit den Prägestempeln "Madoura Plein Feu" und "Edition Picasso". Aus einer Auflage von 300 Exemplaren. 20,5 x 24 x 12 cm (8 x 9,4 x 4,7 in).
[EH].
• Ausgesprochen formschöne, nahezu symmetrische Keramik.
• Obwohl Picasso die Technik erst spät erlernt, entsteht ab 1946/47 im südfranzösischen Vallauris eine umfangreiche Werkgruppe von großer Vielfalt.
• Immer wieder offenbart sich in diesen Arbeiten der große Ideenreichtum des wohl berühmtesten Künstlers des 20. Jahrhunderts.
LITERATUR: Alain Ramié, Picasso. Catalogue of the edited ceramic works 1947-1974, Vallauris 1988, WVZ-Nr. 244 (m. Farbabb., anderes Exemplar).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.50 h +/- 20 Min.
Keramik. Weißer Scherben mit farbiger Engobenmalerei und Ritzdekor, innen glasiert.
Unten auf der Standfläche mit der Nummerierung, den Bezeichnungen "Edition Picasso" und "Madoura" sowie mit den Prägestempeln "Madoura Plein Feu" und "Edition Picasso". Aus einer Auflage von 300 Exemplaren. 20,5 x 24 x 12 cm (8 x 9,4 x 4,7 in).
[EH].
• Ausgesprochen formschöne, nahezu symmetrische Keramik.
• Obwohl Picasso die Technik erst spät erlernt, entsteht ab 1946/47 im südfranzösischen Vallauris eine umfangreiche Werkgruppe von großer Vielfalt.
• Immer wieder offenbart sich in diesen Arbeiten der große Ideenreichtum des wohl berühmtesten Künstlers des 20. Jahrhunderts.
LITERATUR: Alain Ramié, Picasso. Catalogue of the edited ceramic works 1947-1974, Vallauris 1988, WVZ-Nr. 244 (m. Farbabb., anderes Exemplar).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.50 h +/- 20 Min.
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Pablo Picasso
Pichet espagnol, 1954.
Keramik. Weißer Scherben mit farbiger Engobenma...
Schätzpreis: € 12.000 - 15.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Pablo Picasso "Pichet espagnol"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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