Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 361


361
Stephan Balkenhol
Architekturskizze VIII (Treppe), 1997.
Wawa-Holz, farbig gefasst
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
+
Architekturskizze VIII (Treppe). 1997.
Wawa-Holz, farbig gefasst.
Auf der Sockelunterseite signiert, datiert sowie nummeriert "VIII". 47,5 x 24 x 25 cm (18,7 x 9,4 x 9,8 in). [AW].

• Zentral in Stephan Balkenhols künstlerischem Schaffen steht der Mensch, nicht als Individuum, sondern als anonymisierte, durchschnittliche und doch seltsam vertraut wirkende, ausdrucksstarke Person.
• Er nutzt die klassische Form der Holzbildhauerei und kehrt zur Urtechnik dieser Gattung zurück.
• Charakteristische Oberfläche mit den ungeglätteten Spuren des Stechbeitels.
• Die unverwechselbaren Arbeiten des zeitgenössischen Künstlers sind u. a. Teil der Sammlungen der Hamburger Kunsthalle, des Museums Ludwig, Köln, und des Kunstmuseums Basel
.

PROVENIENZ: Galerie Löhrl, Mönchengladbach.
Privatsammlung Hessen (1997 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Stephan Balkenhol. Skulpturen, Von der Heydt-Museum, Wuppertal, 17.5.-28.6.1998; Gerhard Marcks-Haus, Bremen, 5.7.-6.9.1998; Museum Kurhaus Kleve - Ewald Mataré-Sammlung, 20.9.-29.11.1998.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 17.06 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Stephan Balkenhol "Architekturskizze VIII (Treppe)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.