Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 305


305
Max Bill
Halbe Kugel um drei Achsen, 1965/66.
Stein. Schwarzer schwedischer Granit
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Halbe Kugel um drei Achsen. 1965/66.
Stein. Schwarzer schwedischer Granit.
Unikat. Durchmesser: 40 cm (15,7 in). Höhe: 32,5 cm (12,7 in).
[KA].

• Erstaunlicher Effekt: Die "unvollendete" geometrische Form verlangt nach einer kalkulierten mentalen Vervollständigung, was eine fesselnde Spannung erzeugt.
• Seit über 40 Jahren Teil einer Privatsammlung.
• Max Bill zählt zu den erfolgreichsten schweizerischen Bildhauern mit internationaler Anerkennung.
• Im Entstehungsjahr erhält der Künstler den renommierten Preis des "Internationalen Kongresses der Kritiker und Künstler"
.

Wir danken Herrn Dr. Jakob Bill für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Gimpel & Hanover Galerie, Zürich.
Privatsammlung Hessen (1983 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: max bill. malerei und plastik 1928-1968, Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen, Düsseldorf, 20.7.-8.9.1968, Kat.-Nr. 75. (m. Abb. des Gipsmodells).
Max Bill. 20 Werke aus 20 Jahren, Gimpel & Hanover Galerie, Zürich, André Emmerich Galerie, Zürich, 20.11.1982-8.1.1983.
100 Jahre Kunst in Deutschland. 1885-1985, Ingelheim am Rhein, 28.4.-30.6.1985.
Kunstsammlungen Chemnitz (Dauerleihgabe aus Privatbesitz, 2001-2024).

LITERATUR: Eduard Hüttinger, Max Bill, Zürich 1977, S. 159.
Ingrid Mössinger, Peter Weiermair (Hrsg.), Ausst.-Kat. Kunst nach 45 aus Frankfurter Privatbesitz, Frankfurter Kunstverein, Frankfurt a. Main 1983, S. 68 (m. ganzs. S.).

"Konkrete Kunst ist in ihrer letzten Konsequenz der reine Ausdruck von harmonischem Maß und Gesetz. Sie ordnet Systeme und gibt mit künstlerischen Mitteln diesen Ordnungen das Leben [..]."

Max Bill, 1949, zit. nach: Max Bill, Zürich 1977, S. 61.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 15.51 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Max Bill "Halbe Kugel um drei Achsen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.