273
Asger Jorn
Ohne Titel, 1955.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
Ohne Titel. 1955.
Öl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen von fremder Hand datiert und mit dem Namen des Künstlers sowie der Größen- und Werkverzeichnisangabe bezeichnet. 100 x 70 cm (39,3 x 27,5 in).
[AR].
• Meisterhaftes Verwirrspiel zwischen Figuration und Abstraktion.
• Asger Jorns kraftvolle Malerei begeistert bis heute mit ihrer Vielseitigkeit und Innovationskraft.
• Seit fast 40 Jahren in Privatbesitz.
• Aus einer für den Künstler wichtigen Schaffenszeit: Ab Mitte der 1950er Jahre erlangt er zunehmende öffentliche Anerkennung, wie etwa 1959 mit der Teilnahme an der II. documenta in Kassel.
Die Arbeit ist im Jorn Archiv, Silkeborg (Museum Jorn), registriert.
PROVENIENZ: Privatsammlung.
Privatsammlung Süddeutschland (seit 1987, Galerie Rudolf Zwirner Köln).
Seitdem in Familienbesitz.
LITERATUR: Guy Atkins, Asger Jorn. The crucial years 1954-1964; a study of Asger Jorn’s development from 1954 to 1964 and a cat. of his oil paintings from that period, 1977, WVZ-Nr. 933 (m. SW-Abb.).
- -
Sotheby's, London, Post War and Contemporary Art, 26.6.1986, Los 606.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.50 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen von fremder Hand datiert und mit dem Namen des Künstlers sowie der Größen- und Werkverzeichnisangabe bezeichnet. 100 x 70 cm (39,3 x 27,5 in).
[AR].
• Meisterhaftes Verwirrspiel zwischen Figuration und Abstraktion.
• Asger Jorns kraftvolle Malerei begeistert bis heute mit ihrer Vielseitigkeit und Innovationskraft.
• Seit fast 40 Jahren in Privatbesitz.
• Aus einer für den Künstler wichtigen Schaffenszeit: Ab Mitte der 1950er Jahre erlangt er zunehmende öffentliche Anerkennung, wie etwa 1959 mit der Teilnahme an der II. documenta in Kassel.
Die Arbeit ist im Jorn Archiv, Silkeborg (Museum Jorn), registriert.
PROVENIENZ: Privatsammlung.
Privatsammlung Süddeutschland (seit 1987, Galerie Rudolf Zwirner Köln).
Seitdem in Familienbesitz.
LITERATUR: Guy Atkins, Asger Jorn. The crucial years 1954-1964; a study of Asger Jorn’s development from 1954 to 1964 and a cat. of his oil paintings from that period, 1977, WVZ-Nr. 933 (m. SW-Abb.).
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Sotheby's, London, Post War and Contemporary Art, 26.6.1986, Los 606.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.50 h +/- 20 Min.
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Asger Jorn
Ohne Titel, 1955.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Asger Jorn "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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