175
Günther Förg
Ohne Titel, 1983.
Fotografie
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Ohne Titel. 1983.
Fotografie.
Verso auf dem Original-Künstlerrahmen signiert, datiert, betitelt "o.T." und bezeichnet. Unikat. Ca. 177 x 117 cm (69,6 x 46 in). Originalrahmen: 193 x 134 cm (76 x 52,7 in).
[JS].
• Unikat. Eine der ersten großformatig abgezogenen Fotografien des Künstlers.
• Die Fotografie wird im Zuge eines Capri-Aufenthaltes 1983 zum souveränen Bestandteil in Förgs Œuvre.
• Kühl, verfremdend und in klaren geometrischen Strukturen inszeniert Förg die Architektur und stellt sie dadurch in Wechselwirkung zu seiner Malerei.
• Seit den 1980er Jahren Teil einer rheinländischen Privatsammlung.
Das Werk ist unter der Nummer WVF.83.F.1219 im Archiv des Estate Günther Förg registriert. Wir danken Herrn Michael Neff vom Estate Günther Förg für die freundliche Bestätigung der Authentizität dieser Arbeit.
PROVENIENZ: Privatsammlung Rheinland (seit 1986-2023: Ketterer Kunst, 9.6.2023).
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2023).
LITERATUR: Ketterer Kunst, München, Contemporary Art Day Sale, 9.6.2023, Los 206 (m. Abb.).
Günther Förg im Interview mit Sigfried Gohr, 1997.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.40 h +/- 20 Min.
Fotografie.
Verso auf dem Original-Künstlerrahmen signiert, datiert, betitelt "o.T." und bezeichnet. Unikat. Ca. 177 x 117 cm (69,6 x 46 in). Originalrahmen: 193 x 134 cm (76 x 52,7 in).
[JS].
• Unikat. Eine der ersten großformatig abgezogenen Fotografien des Künstlers.
• Die Fotografie wird im Zuge eines Capri-Aufenthaltes 1983 zum souveränen Bestandteil in Förgs Œuvre.
• Kühl, verfremdend und in klaren geometrischen Strukturen inszeniert Förg die Architektur und stellt sie dadurch in Wechselwirkung zu seiner Malerei.
• Seit den 1980er Jahren Teil einer rheinländischen Privatsammlung.
Das Werk ist unter der Nummer WVF.83.F.1219 im Archiv des Estate Günther Förg registriert. Wir danken Herrn Michael Neff vom Estate Günther Förg für die freundliche Bestätigung der Authentizität dieser Arbeit.
PROVENIENZ: Privatsammlung Rheinland (seit 1986-2023: Ketterer Kunst, 9.6.2023).
Privatsammlung Süddeutschland (seit 2023).
LITERATUR: Ketterer Kunst, München, Contemporary Art Day Sale, 9.6.2023, Los 206 (m. Abb.).
Günther Förg im Interview mit Sigfried Gohr, 1997.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.40 h +/- 20 Min.
175
Günther Förg
Ohne Titel, 1983.
Fotografie
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Förg "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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