163
Hermann Max Pechstein
Badende XI, 1911/12.
Holzschnitt, handkoloriert
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Badende XI. 1911/12.
Holzschnitt, handkoloriert.
Signiert und datiert. Eines von nur 8 handkolorierten Exemplaren der Auflage von 1912. Auf Japanbütten. 32 x 40 cm (12,5 x 15,7 in). Papier: 40,8 x 51,7 cm (15,74 x 20,07 in).
[MH].
• Das Motiv der Badenden gehört zu den favorisierten Sujets der "Brücke"-Künstler.
• Aus Pechsteins gesuchter "Brücke"-Zeit (1906–1912).
• Sehr selten. Es wurden in den letzten 30 Jahren nur zwei Blätter dieses Motivs auf dem internationalen Auktionsmarkt gehandelt (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen.
LITERATUR: Günter Krüger, Das druckgraphische Werk Max Pechsteins, Hamburg 1988, WVZ-Nr. H 106.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.24 h +/- 20 Min.
Holzschnitt, handkoloriert.
Signiert und datiert. Eines von nur 8 handkolorierten Exemplaren der Auflage von 1912. Auf Japanbütten. 32 x 40 cm (12,5 x 15,7 in). Papier: 40,8 x 51,7 cm (15,74 x 20,07 in).
[MH].
• Das Motiv der Badenden gehört zu den favorisierten Sujets der "Brücke"-Künstler.
• Aus Pechsteins gesuchter "Brücke"-Zeit (1906–1912).
• Sehr selten. Es wurden in den letzten 30 Jahren nur zwei Blätter dieses Motivs auf dem internationalen Auktionsmarkt gehandelt (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen.
LITERATUR: Günter Krüger, Das druckgraphische Werk Max Pechsteins, Hamburg 1988, WVZ-Nr. H 106.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.24 h +/- 20 Min.
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Hermann Max Pechstein
Badende XI, 1911/12.
Holzschnitt, handkoloriert
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Max Pechstein "Badende XI"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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