Rückseite
244
Hans (Jean) Arp
Homme-moustache (Schnurrbartmann), 1960.
Relief. Holz, bemalt
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Homme-moustache (Schnurrbartmann). 1960.
Relief. Holz, bemalt.
Verso zweifach signiert. Unikat. 46,5 x 53,5 cm (18,3 x 21 in). [KA].
Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.
• Großartige Komposition in der unverwechselbaren biomorphen Formensprache Hans Arps.
• Die Holzreliefs nehmen bereits 1917 eine Schlüsselposition in Arps künstlerischem Schaffen ein.
• Im Entstehungsjahr erwerben Arp und seine Frau die Liegenschaft Ronco dei Fiori in Locarno-Solduno in der Schweiz, wo der Künstler zu einer neuen Farbigkeit findet.
• Bereits 1936 werden Arps Reliefs im Museum of Modern Art, New York, ausgestellt, 1958 folgt eine Einzelausstellung des Künstlers im Museum of Modern Art und 1969, drei Jahre nach seinem Tod, eine Retrospektive im Solomon R. Guggenheim Museum, New York.
Wir danken der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Dr. Max Niedermayer (1905-1968), Wiesbaden.
Nachlass Dr. Max Niedermayer, Wiesbaden.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (1979 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
LITERATUR: Bernd Rau, Hans Arp. Die Reliefs, Œuvre-Katalog, Stuttgart 1981, WVZ-Nr. A27 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.12 h +/- 20 Min.
Relief. Holz, bemalt.
Verso zweifach signiert. Unikat. 46,5 x 53,5 cm (18,3 x 21 in). [KA].
Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.
• Großartige Komposition in der unverwechselbaren biomorphen Formensprache Hans Arps.
• Die Holzreliefs nehmen bereits 1917 eine Schlüsselposition in Arps künstlerischem Schaffen ein.
• Im Entstehungsjahr erwerben Arp und seine Frau die Liegenschaft Ronco dei Fiori in Locarno-Solduno in der Schweiz, wo der Künstler zu einer neuen Farbigkeit findet.
• Bereits 1936 werden Arps Reliefs im Museum of Modern Art, New York, ausgestellt, 1958 folgt eine Einzelausstellung des Künstlers im Museum of Modern Art und 1969, drei Jahre nach seinem Tod, eine Retrospektive im Solomon R. Guggenheim Museum, New York.
Wir danken der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Dr. Max Niedermayer (1905-1968), Wiesbaden.
Nachlass Dr. Max Niedermayer, Wiesbaden.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (1979 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
LITERATUR: Bernd Rau, Hans Arp. Die Reliefs, Œuvre-Katalog, Stuttgart 1981, WVZ-Nr. A27 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.12 h +/- 20 Min.
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Hans (Jean) Arp
Homme-moustache (Schnurrbartmann), 1960.
Relief. Holz, bemalt
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans (Jean) Arp "Homme-moustache (Schnurrbartmann)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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