Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 113


113
Hans Purrmann
Landschaft bei Sorrent, 1951.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 35.000 - 45.000
+
Landschaft bei Sorrent. 1951.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert. 50,7 x 61 cm (19,9 x 24 in). [CH].

Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.

• Privat und beruflich ist Hans Purrmann Italien ein Leben lang engstens verbunden und findet dort eine für seine Kunst unerschöpfliche Inspirationsquelle.
• Im Entstehungsjahr reist der Künstler auf Einladung von Henri Matisse zunächst nach Nizza und Vence und verbringt anschließend den Sommer in Sorrent.
• 1960 ist das Gemälde Teil der bis dahin umfassendsten Einzelausstellung im Kunstverein Hannover.
• 1955 ist Purrmann an der documenta I in Kassel beteiligt.
• Seine farbintensiven Italien-Darstellungen sind die auf dem internationalen Auktionsmarkt gesuchtesten Arbeiten des Künstlers (Quelle: artprice.com)
.

Das Werk ist unter der Nummer 103 im Hans Purrmann Archiv verzeichnet.

PROVENIENZ: Sammlung Dr. Max Niedermayer (1905-1968), Wiesbaden.
Nachlass Max Niedermayer, Wiesbaden.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (1978 vom Vorgenannten erworben).
Seitdem in Familienbesitz.

AUSSTELLUNG: Der Maler Hans Purrmann. Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen und Graphik von 1898-1960, Kunstverein Hannover, 16.10.-20.11.1960, S. 61, Kat.-Nr. 108 (m. d. Titel "Sorrento").

LITERATUR: Christian Lenz, Felix Billeter, Hans Purrmann. Die Gemälde II. 1935-1966. Werkverzeichnis, München 2004, S. 257, WVZ-Nr. 1951/08 (m. Farbabb.).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.17 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans Purrmann "Landschaft bei Sorrent"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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