143
Lyonel Feininger
Lübecker Bucht, 1922/23.
Kreidezeichnung
Schätzpreis: € 6.000 - 8.000
Lübecker Bucht. 1922/23.
Kreidezeichnung.
Links unten signiert und betitelt. Auf Velin. 14,8 x 21 cm (5,8 x 8,2 in), blattgroß.
[AR].
Weitere Werke aus der Sammlung Karin & Rüdiger Volhard finden Sie in unserem Online Sale vom 15. Mai bis 15. Juni 2025.
• Seestück aus Feiningers früher Bauhaus-Zeit mit Blick auf die "Lübecker Bucht".
• Abstrahierte Wolkenformen über ruhiger See zählen zu seinen zentralen Motiven.
• Inspiration hierzu war ein Aufenthalt am Timmendorfer Strand im Jahr 1922.
PROVENIENZ: Sammlung Dr. Richard Doetsch-Benziger, Basel (bis 1958).
Nachlass Richard Doetsch-Benziger (bis 1960: Stuttgarter Kunstkabinett).
Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main (seit spätestens 1962, auf der Rahmenrückwand mit dem Etikett).
Sammlung Karin & Rüdiger Volhard, Bad Homburg (1968 von der Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Möglicherweise Große Berliner Kunstausstellung, Abteilung der Novembergruppe, Berlin 1924, Kat.-Nr. 871.
Jahrhunderthalle Hoechst vom 1.3.-11.4.1992.
LITERATUR: Stuttgarter Kunstkabinett, 35. Auktion, Moderne Kunst, 1. Teil, 20.5.1960, Los 115 (m. Abb. Tafel 128).
Kunsthaus Lempertz, Köln, Kunst des XX. Jahrhunderts: Gemälde, Plastik, Aquarelle, Handzeichnungen, Graphik, 6./7.12.1963, Los 172.
Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main, Lagerkatalog, Frankfurt a. Main 1962, Nr. 12.
Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main, 8. Angebotskatalog, Frankfurt a. Main 1964, Nr. 53 (m. Abb.).
Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main, 9. Katalog, Frankfurt a. Main 1966, Nr. 47 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.57 h +/- 20 Min.
Kreidezeichnung.
Links unten signiert und betitelt. Auf Velin. 14,8 x 21 cm (5,8 x 8,2 in), blattgroß.
[AR].
Weitere Werke aus der Sammlung Karin & Rüdiger Volhard finden Sie in unserem Online Sale vom 15. Mai bis 15. Juni 2025.
• Seestück aus Feiningers früher Bauhaus-Zeit mit Blick auf die "Lübecker Bucht".
• Abstrahierte Wolkenformen über ruhiger See zählen zu seinen zentralen Motiven.
• Inspiration hierzu war ein Aufenthalt am Timmendorfer Strand im Jahr 1922.
PROVENIENZ: Sammlung Dr. Richard Doetsch-Benziger, Basel (bis 1958).
Nachlass Richard Doetsch-Benziger (bis 1960: Stuttgarter Kunstkabinett).
Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main (seit spätestens 1962, auf der Rahmenrückwand mit dem Etikett).
Sammlung Karin & Rüdiger Volhard, Bad Homburg (1968 von der Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Möglicherweise Große Berliner Kunstausstellung, Abteilung der Novembergruppe, Berlin 1924, Kat.-Nr. 871.
Jahrhunderthalle Hoechst vom 1.3.-11.4.1992.
LITERATUR: Stuttgarter Kunstkabinett, 35. Auktion, Moderne Kunst, 1. Teil, 20.5.1960, Los 115 (m. Abb. Tafel 128).
Kunsthaus Lempertz, Köln, Kunst des XX. Jahrhunderts: Gemälde, Plastik, Aquarelle, Handzeichnungen, Graphik, 6./7.12.1963, Los 172.
Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main, Lagerkatalog, Frankfurt a. Main 1962, Nr. 12.
Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main, 8. Angebotskatalog, Frankfurt a. Main 1964, Nr. 53 (m. Abb.).
Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main, 9. Katalog, Frankfurt a. Main 1966, Nr. 47 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.57 h +/- 20 Min.
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Lyonel Feininger
Lübecker Bucht, 1922/23.
Kreidezeichnung
Schätzpreis: € 6.000 - 8.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Lübecker Bucht"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Cordula Lichtenberg
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Mobil: +49 (0)171 8618661
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