Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 118


118
Bernard Buffet
Interieur, 1956.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 40.000
+
Interieur. 1956.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso auf der Leinwand wohl von fremder Hand bezeichnet "R14". 130 x 97 cm (51,1 x 38,1 in). [EH].

• Exemplarisches Interieur aus dem Frühwerk Bernard Buffets.
• 1955 benennt die Zeitschrift "Connaissance des Arts" den erst 27-jährigen Bernard Buffet als größten französischen Maler der jüngeren Generation.
• Seine Gemälde transportieren eindringlich die Gedankenwelt der Pariser Existentialisten.
• In Shizouoka, Japan, befindet sich seit 1973 das Musée Bernard Buffet.
• Werke von Bernard Buffet sind u. a. in der Sammlung Im Obersteg im Kunstmuseum Basel, dem Musée National d'Art Moderne, Paris, und der Tate Gallery in London
.

Das Werk wird in den in Vorbereitung befindlichen Band II des Werkverzeichnisses der Gemälde von Bernard Buffet aufgenommen.

PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Bernard Buffet "Interieur"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.