Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 118


118
Cantius (Johann Cantius) Dillis
Oberbayerisches Gebirgstal mit Mühle, Wohl 1820.
Öl auf Holz
Schätzpreis: € 6.000 - 8.000
+
Oberbayerisches Gebirgstal mit Mühle. Wohl 1820er Jahre.
Öl auf Holz.
Rechts unten signiert. 42,5 x 53 cm (16,7 x 20,8 in). [AW].

• Atmosphärische und detailvolle Landschaft von harmonischer Perspektivführung.
• Insbesondere das bayerische Alpenvorland um München inspiriert ihn hier zu seiner stimmungsvollen Wald- und Landschaftsdarstellung.
• Cantius unternimmt mit seinem älteren Bruder Johann Georg von Dillis (1759–1841) ab 1805 gemeinschaftliche Kunstreisen über die Schweiz, das südliche Tirol bis nach Rom.
• 1833 wird er zum Ehrenmitglied der königlichen Akademie der bildenden Künste in München ernannt.
• Die Arbeit befand sich einst in Wittelsbacher Privatbesitz
.

PROVENIENZ: Galerie Heinemann, München (verso mit dem Galerieetikett).
Dr. Werner Freiherr von Grünau (1920 vom Vorgenannten erworben).
Wittelsbacher Privatbesitz (wohl durch Erbfolge vom Vorgenannten).
Privatsammlung Deutschland (wohl vor 1995 vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.24 h +/- 20 Min.





Aufgeld und Steuern zu Cantius (Johann Cantius) Dillis "Oberbayerisches Gebirgstal mit Mühle"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.



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