Auktion: 550 / Evening Sale am 07.06.2024 in München Lot 68

 

68
Eduardo Chillida
Lurra G-242, 1992.
Schamotte-Ton
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
+
Lurra G-242. 1992.
Schamotte-Ton.
Mit dem Künstlersignet. Unikat. 17 x 20 x 21,5 cm (6,6 x 7,8 x 8,4 in).


• Ungemein kompaktes und gleichzeitig spannungsvolles Unikat aus der "Lurra"-Werkserie.
• Chillidas formal reduzierte Arbeiten dieser Werkreihe begeistern durch ihren einzigartigen, archaisch anmutenden Charakter.
• Seit nahezu 30 Jahren Teil einer süddeutschen Privatsammlung.
• Im Entstehungsjahr zeigte seine Heimatstadt San Sebastián die erste große Retrospektive des Künstlers mit über 300 Werken.
• Eduardo Chillida gilt als einer der wichtigsten Bildhauer des 20. Jahrhunderts.
• Im Januar 2024 jährte sich der Geburtstag des Künstlers zum 100. Mal; zahlreiche Museen und Institutionen widmen seinem Schaffen anlässlich dieses Jubiläums Ausstellungen und Veranstaltungen
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PROVENIENZ: Galerie Biedermann, München.
Privatsammlung Süddeutschland (1996 vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Ignacio Chillida, Alberto Cobo, Eduardo Chillida. Catálogo razonado de escultura, Bd. IV (1991-2002), Donostia-San Sebastián 2022, WVZ-Nr. 1992012 (m. Farbabb.).

"Ich könnte mit dem Ton viel grössere Skulpturen machen, grössere und leichtere, aber darauf kommt es mir nicht an. Ich möchte, dass die Werke nicht nur gross aussehen, sondern ich will auch, dass sie ihre Kraft behalten, diese Kraft, der etwas Unerreichbares innewohnt."
Eduardo Chillida, 1994/95, zit. nach: Sigrid Barten, Eduardo Chillida. Skulpturen aus Ton, Zürich 1996, S. 28.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 19.14 h +/- 20 Min.

Im Januar 2024 jährte sich der Geburtstag des baskischen Bildhauers Eduardo Chillida zum 100. Mal. Zahlreiche Museen und Institutionen widmen seinem Schaffen anlässlich dieses Jubiläums Ausstellungen und Veranstaltungen. Weltweit bekannt wurde der 1924 in San Sebastián geborene Künstler schon früh mit seinen raumgreifenden Skulpturen aus dem in seiner Heimat im Baskenland so traditionsreichen Eisen. Doch auch seine kleinformatigen Tonskulpturen, die sich überwiegend in Privatbesitz befinden und nur selten auf dem deutschen Auktionsmarkt angeboten werden, sind mit mehr als 500 Arbeiten fester Bestandteil seines Schaffens.

Als Eduardo Chillida zu Beginn seiner Bildhauer-Karriere zum ersten Mal mit Ton in Kontakt kommt, kann er dem glatten und weichen Material zunächst nicht viel abgewinnen. Erst in den 1970er Jahren, als der mittlerweile etablierte Künstler im Atelier der Fondation Maeght in Südfrankreich den härteren und feuerfesten Schamott zu sehen bekommt, findet er plötzlich einen ganz neuen Zugang zum ehemals so unliebsamen Ton. In Zusammenarbeit mit dem deutschen Keramiker Hans Spinner entstehen daraufhin schon bald seine ersten Tonskulpturen, die sich in zwei Hauptgruppen unterteilen lassen: in die "Óxidos" und die "Lurras", denen auch die vorliegende Arbeit angehört.

Trotz ihres kleinen Formats strahlen insbesondere die erdigen, einfarbigen und zumeist kompakten "Lurras" eine ungemeine Kraft und archaische Wirkung aus. Sie tragen den Namen des baskischen Wortes für Erde, ein Wort, das wie kein anderes ihrem so ursprünglich anmutenden Charakter gerecht wird. Die in den Block geschnittenen und gepressten Linien und quadratischen Formen ziehen sich in dieser Werkreihe zumeist über alle fünf sichtbaren Seiten der Tonskulptur, eine Hauptansicht ist oftmals nicht eindeutig auszumachen. Dadurch fordert der zunächst so statisch wirkende Block die Bewegung des Betrachters heraus. Erst durch die Erkundung aus unterschiedlichen Perspektiven und das visuelle Zusammensetzen des Gesehenen offenbaren die Tonskulpturen schließlich ihre versteckten Räume, verschiedenen Ebenen und Kräfteverhältnisse.

Wie so oft findet der Künstler selbst die treffendsten Worte um die Wirkung seiner "Lurras" zu beschreiben. In einem Interview mit Mario Terés erklärte Eduardo Chillida: "Ich könnte mit dem Ton viel grössere Skulpturen machen, grössere und leichtere, aber darauf kommt es mir nicht an. Ich möchte, dass die Werke nicht nur gross aussehen, sondern ich will auch, dass sie ihre Kraft behalten, diese Kraft, der etwas Unerreichbares innewohnt." [AR]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Eduardo Chillida "Lurra G-242"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.