355
Sigmar Polke
Der zweite Fall, 1995.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 2.000
Sigmar Polke
Der zweite Fall. Orig.-Farbserigraphie in Schwarz und Rot. Signiert, datiert und numeriert. 1995. Auf Schoellershammer-Karton. 55 : 75 cm.
Die große Dynamik des Blattes wird durch das Ziehen über einen Kopierer erzeugt. So steht es sinnbildlich für die Schnelligkeit der Zeitenwende.
1 von 60 numerierten Exemplaren. Durch die unscharf und in die Länge gezogene Szene scheint sich die dargestellte Figur in einem schnellen Sprung zu befinden. So wirkt es fast, als bewege sich die Gestalt noch im Bild. Nichts ist fest und greifbar, sondern verwischt schon wieder in dem Moment.
- PROVENIENZ: Galerie Jürgen Becker. - Seit 2005 in süddeutschem Privatbesitz.
LITERATUR: Becker/von der Osten 105.
Distortions created by dragging over a copier, which generate great dynamics and symbolize the speed of the changing times. Original color serigraph in black and red. Signed, dated and numbered. 1995. On Schoellershammer cardboard. 55 : 75 cm. One of 60 numbered copies. - Clean copy framed under glass.
Der zweite Fall. Orig.-Farbserigraphie in Schwarz und Rot. Signiert, datiert und numeriert. 1995. Auf Schoellershammer-Karton. 55 : 75 cm.
Die große Dynamik des Blattes wird durch das Ziehen über einen Kopierer erzeugt. So steht es sinnbildlich für die Schnelligkeit der Zeitenwende.
1 von 60 numerierten Exemplaren. Durch die unscharf und in die Länge gezogene Szene scheint sich die dargestellte Figur in einem schnellen Sprung zu befinden. So wirkt es fast, als bewege sich die Gestalt noch im Bild. Nichts ist fest und greifbar, sondern verwischt schon wieder in dem Moment.
- PROVENIENZ: Galerie Jürgen Becker. - Seit 2005 in süddeutschem Privatbesitz.
LITERATUR: Becker/von der Osten 105.
Distortions created by dragging over a copier, which generate great dynamics and symbolize the speed of the changing times. Original color serigraph in black and red. Signed, dated and numbered. 1995. On Schoellershammer cardboard. 55 : 75 cm. One of 60 numbered copies. - Clean copy framed under glass.
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Sigmar Polke
Der zweite Fall, 1995.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 2.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sigmar Polke "Der zweite Fall"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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