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290
Helmar Lerski
2 Porträts aus der Serie Araber und Juden, 1931-1932.
Fotografie
Schätzpreis: € 3.000
Helmar Lerski (d. i. Israel Schmuklerski)
2 Orig.-Fotografien aus der Folge Jüdische Köpfe / Araber und Juden, 1931-1932. Vintage Silbergelatineabzüge, verso signiert, numeriert und bezeichnet. 28,9 : 23 cm und 28,8 : 23 cm.
Eindrucksvolle expressionistische Porträts, die stark von der Stummfilmzeit inspiriert sind.
Nach längerem Aufenthalt in den USA, wo er als Schauspieler und Fotograf tätig war, emigrierte Helmar Lerski (1871-1956) 1915 zurück nach Deutschland. Mehr als 10 Jahre arbeitete er als Kameramann und Beleuchter, u. a. für Fritz Langs Metropolis (1925/26) und festigte in dieser Zeit seinen Ruf als Fotograf. In den 1930er Jahren begann er in Palästina mit einer Reihe von Porträts, zu der auch Araber und Juden zählten. Die hieraus stammenden Porträts Kopf eines Tel-Aviver Vagabunden (verso num. 336) und Kopf einer Beduinin (verso num. 407) sind im Kontaktkopierverfahren gefertigt. Hierfür wird eine Glasplatte belichtet und ohne Vergrößerung des Glasnegatives direkt auf das Positivpapier gelegt und belichtet. In seinem Umgang mit Licht, der Inszenierung der Gesichter durch extreme Beleuchtung und Nahaufnahmen, flossen seine gesammelten Erfahrungen als Kameramann ein. - "In jedem Menschen ist alles; die Frage ist nur, worauf das Licht fällt" (Helmar Lerski)
- ZUSTAND: Ränder minimal berieben. Kopf einer Beduinin mit kl. Knickspur in der unteren linken Ecke. Mit schwacher Aussilberung meist in den Randbereichen. Beide Rückseiten etw. fleckig. - PROVENIENZ: Norddeutsche Privatsammlung.
LITERATUR: Vgl. Florian Ebner, Metamorphosen des Gesichts, S. 57 ff.
Impressive expressionist portraits, strongly inspired by the silent movie era. 2 orig. photographs from the series "Jewish heads / Arabs and Jews", "Head of a Bedouin" (407) and "Head of a Tel-Aviv Vagabond" (336), 1931-1932. Vintage silver gelatin prints, signed, numbered and inscribed on verso. Edges minimally rubbed. Portrait head of a Bedouin woman with minor crease in the lower left corner. With faint silvering mainly in the margins.
2 Orig.-Fotografien aus der Folge Jüdische Köpfe / Araber und Juden, 1931-1932. Vintage Silbergelatineabzüge, verso signiert, numeriert und bezeichnet. 28,9 : 23 cm und 28,8 : 23 cm.
Eindrucksvolle expressionistische Porträts, die stark von der Stummfilmzeit inspiriert sind.
Nach längerem Aufenthalt in den USA, wo er als Schauspieler und Fotograf tätig war, emigrierte Helmar Lerski (1871-1956) 1915 zurück nach Deutschland. Mehr als 10 Jahre arbeitete er als Kameramann und Beleuchter, u. a. für Fritz Langs Metropolis (1925/26) und festigte in dieser Zeit seinen Ruf als Fotograf. In den 1930er Jahren begann er in Palästina mit einer Reihe von Porträts, zu der auch Araber und Juden zählten. Die hieraus stammenden Porträts Kopf eines Tel-Aviver Vagabunden (verso num. 336) und Kopf einer Beduinin (verso num. 407) sind im Kontaktkopierverfahren gefertigt. Hierfür wird eine Glasplatte belichtet und ohne Vergrößerung des Glasnegatives direkt auf das Positivpapier gelegt und belichtet. In seinem Umgang mit Licht, der Inszenierung der Gesichter durch extreme Beleuchtung und Nahaufnahmen, flossen seine gesammelten Erfahrungen als Kameramann ein. - "In jedem Menschen ist alles; die Frage ist nur, worauf das Licht fällt" (Helmar Lerski)
- ZUSTAND: Ränder minimal berieben. Kopf einer Beduinin mit kl. Knickspur in der unteren linken Ecke. Mit schwacher Aussilberung meist in den Randbereichen. Beide Rückseiten etw. fleckig. - PROVENIENZ: Norddeutsche Privatsammlung.
LITERATUR: Vgl. Florian Ebner, Metamorphosen des Gesichts, S. 57 ff.
Impressive expressionist portraits, strongly inspired by the silent movie era. 2 orig. photographs from the series "Jewish heads / Arabs and Jews", "Head of a Bedouin" (407) and "Head of a Tel-Aviv Vagabond" (336), 1931-1932. Vintage silver gelatin prints, signed, numbered and inscribed on verso. Edges minimally rubbed. Portrait head of a Bedouin woman with minor crease in the lower left corner. With faint silvering mainly in the margins.
290
Helmar Lerski
2 Porträts aus der Serie Araber und Juden, 1931-1932.
Fotografie
Schätzpreis: € 3.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Helmar Lerski "2 Porträts aus der Serie Araber und Juden"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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