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Aufgeld, Steuern und Folgerechtsabgabe zu Lovis Corinth "Klostergarten"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 500.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 500.000: Teilbeträge bis einschließlich € 500.000 32 %, Teilbeträge über € 500.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 500.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 500.000: Teilbeträge bis einschließlich € 500.000 25%, Teilbeträge über € 500.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung bei Folgerechtsabgabe:
Bei Objekten, deren Künstler nicht bereits vor mindestens 70 Jahren verstorben ist, fällt eine Folgerechtsumlage i.H. von 2,4 % inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 500.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 500.000: Teilbeträge bis einschließlich € 500.000 32 %, Teilbeträge über € 500.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 500.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 500.000: Teilbeträge bis einschließlich € 500.000 25%, Teilbeträge über € 500.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung bei Folgerechtsabgabe:
Bei Objekten, deren Künstler nicht bereits vor mindestens 70 Jahren verstorben ist, fällt eine Folgerechtsumlage i.H. von 2,4 % inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer an.
Lovis Corinth - von Ketterer Kunst verkaufte Objekte