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Aufgeld, Steuern und Folgerechtsabgabe zu Otto Dill "Im Park"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 500.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 500.000: Teilbeträge bis einschließlich € 500.000 25%, Teilbeträge über € 500.000 20% Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Berechnung der Folgerechtsabgabe:
Bei Objekten, deren Künstler nicht bereits vor mindestens 70 Jahren verstorben ist, fällt eine Folgerechtsumlage i.H. von 2% zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 500.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 500.000: Teilbeträge bis einschließlich € 500.000 25%, Teilbeträge über € 500.000 20% Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Berechnung der Folgerechtsabgabe:
Bei Objekten, deren Künstler nicht bereits vor mindestens 70 Jahren verstorben ist, fällt eine Folgerechtsumlage i.H. von 2% zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an.
Otto Dill - von Ketterer Kunst verkaufte Objekte