Auktion: 541 / Contemporary Art Day Sale am 09.06.2023 in München Lot 198

 

198
Stephan Balkenhol
Mann mit Margeritenaugen, 1995.
Holzskulptur. Zedernholz, teils farbig gefasst
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Mann mit Margeritenaugen. 1995.
Holzskulptur. Zedernholz, teils farbig gefasst.
185 x 106,7 x 73,7 cm (72,8 x 42 x 29 in).
[EH].
• Keinem anderen zeitgenössischen Bildhauer ist es gelungen, so unverwechselbare plastische Werke zu schaffen.
• Unikat von hohem Wiedererkennungswert.
• Zuletzt zeigte das Lehmbruck Museum in Duisburg 2020/21 eine umfangreiche Werkschau des Künstlers
.

PROVENIENZ: Privatsammlung New York.
Privatsammlung Süddeutschland.

AUSSTELLUNG: Stephan Balkenhol, Galerie Barbara Gladstone, New York, 19.4.-31.5.1997.

Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 15.10 h +/- 20 Min.

Mit seinen monumentalen, aus einem Block gehauenen Figuren hat Stephan Balkenhol die figürliche Bildhauerei wiederbelebt. Egal welches Format seine Skulpturen haben, sie strahlen trotz der Bewegtheit der Oberfläche stets eine große Ruhe aus. Und verbunden mit einem humorvollen Anklang ist ihnen bei aller Monumentalität das Heroische genommen. Zwischen Schönheitssalon und der klassischen Darstellung des japanischen Mizaru-Motivs findet Stephan Balkenhol in dem Mann mit Margeritenaugen eine charmante Nuance: Der Mann sieht mit den Blumen, deren gelbes Zentrum zu einem strahlenden Auge wird. Es macht den Dargestellten zu einem, der mit ganz anderen Augen in die Welt blickt. [EH]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Stephan Balkenhol "Mann mit Margeritenaugen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.