Auktion: 539 / Modern Art Day Sale am 10.06.2023 in München Lot 404

 

404
Le Corbusier
Ohne Titel (Femme assise), 1951.
Mischtechnik mit Kugelschreiberzeichnung, Farbk...
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Ohne Titel (Femme assise). 1951.
Mischtechnik mit Kugelschreiberzeichnung, Farbkreide und Aquarell.
Rechts unten signiert und mit der Widmung "à Xanti amicalement Le Corbusier" bezeichnet. Links unten datiert "mai 51" sowie mit der Ortsangabe "Bogota" bezeichnet. Verso handschriftlich schwer lesbar bezeichnet, wohl "WA 4-5564 Comtessa Alberti til 11". Auf feinem Velin. 22,8 x 32,8 cm (8,9 x 12,9 in), blattgroß.
[AR].

• Le Corbusiers Frauendarstellungen sind weithin bekannt und reich an Vielfalt und Ausdruck.
• Die Farbe erscheint hier nahezu autonom vom Sujet und steht beispielhaft für seine Stilentwicklung dieser Schaffensphase.
• Aus einer für Le Corbusier sehr erfolgreichen Zeit, entstanden auf einer Vortragsreise nach Bogotá.
• Etwa zeitgleich Anfang der 1950er Jahre beginnen die Arbeiten an der Kapelle von Ronchamp, die Unité d'habitation in Marseilles wird fertiggestellt und das Museum of Modern Art zeigt eine Ausstellung seiner Werke in New York.
• Mit einer Widmung an seinen Freund, den Bauhaus-Künstler Xanti Schawinsky, in dessen Familie die Zeichnung für lange Zeit verblieb
.

Die Arbeit wird in den in Vorbereitung befindlichen nächsten Band des Werkverzeichnisses der Zeichnungen von Le Corbusier aufgenommen. Wir danken der Fondation Le Corbusier, Paris, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Atelier des Künstlers.
Geschenk des Künstlers an Xanti Schawinsky.
Xanti Schawinsky.
Privatsammlung New York.

"Je n'ai dessiné ou peint que des femmes, ou des images, ou des symboles, ou des géologies de femmes."
(Ich habe nur Frauen gezeichnet oder gemalt, oder Bilder, oder Symbole, oder Geologien von Frauen.)

Le Corbusier, 1968, zit. nach: Galerie Zlotowski, Le Corbusier, Zürich, 2004, S. 24.

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.48 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Le Corbusier "Ohne Titel (Femme assise)"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.